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heute für meinen weissen Rex bekommen.
Grund: Nachweis der Zulässigkeit der Räder und des Lenkrades fehlt !
Im neuen Brief, der ja bei war steht laut der neuen EU - Regelung diese Eintragungen nicht mehr drinne
Ich hatte den alten Brief nicht mit, wo die Eintragungen aufgeführt sind.
Jetzt muss ich nochmal mit dem alten Brief hin .
Wiedervorführung = Gebühren !
Bei einer Kontrolle auf der Strasse wären die Daten von den Beamten abrufbar, sagte mir
damals die Dame vom Landratsamt als ich in anderer Sache mal nachfragte.
Kann das der Tüv-Dekra-Mann denn nicht ?
Der alte Brief ist "UNGÜLTIG" gestempelt. Somit ist doch dieses als Dokument nicht mehr gültig!?
Eine ABE usw liegt nicht vor, da diese Sachen damals beim Neufahrzeug als Sondereddition
rangemacht und eingetragen wurden.
Was ist das nun für eine Regelung und ein Behördenkram?
Habe ich die Möglichkeit gegen diese Wiedervorführung bzw. der Kosten anzugehen, denn nochmal bezahlen, selbst wenn es paar Euro sind finde ich nicht o.k.
Wäre lieb, wenn ich bis Mittwoch Abend Info hätte, da am Donnerstag früh der
Wiederholungsvorführung ist.
PS: Die Blinker und die Warnblinker gingen angeblich auch nicht.
Ich mit dem Werkstattfuzzi ans Auto, den Warnblinkschalter hin und her geschoben,
Blinkerhebel rechts/links und alles war ok.
Dann AU
Lamdasonde 0,97 - 1,03 Ist: 1,028
CO:
Im Leerlauf max 0,5 Ist: 0,015
Bei erhöhter Drehzahl: Max: 0,3 Ist: 0,026
Aber
Das ist ein A9, jedoch mit geregeltem Kat
Sollte meiner Meinung nach bei diesen guten Werten "eigentlich" eine Grüne Plakette bekommen!
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Wenn er einen geregelten KAT hat (von anfang an), dann lass ihn so umschlüsseln, dass Du eine Plakette bekommst. Sollte ja kein Problem sein.
Zumindest die offizellen Reifenfreigaben sollten für den TüV genauso zugänglich sein wie für jeden anderen Gutachter (via KBA-Datenbank), sprich doch mal mit dem Leiter der Einrichtung....
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Das ist ja ätzend. Aber ohne ABE oder den alten Schein gibt´s keine Eintragung von dem Macker. Geld gibbet keins zurück, bzw. das mußte noch zahlen. Behörden-Irrsinn sowas.
Zitat von Sznuffi
heute für meinen weissen Rex bekommen.
Grund: Nachweis der Zulässigkeit der Räder und des Lenkrades fehlt !
Im neuen Brief, der ja bei war steht laut der neuen EU - Regelung diese Eintragungen nicht mehr drinne
Ich hatte den alten Brief nicht mit, wo die Eintragungen aufgeführt sind.
Jetzt muss ich nochmal mit dem alten Brief hin .
Wiedervorführung = Gebühren !
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damals die Dame vom Landratsamt als ich in anderer Sache mal nachfragte.
Kann das der Tüv-Dekra-Mann denn nicht ?
Der alte Brief ist "UNGÜLTIG" gestempelt. Somit ist doch dieses als Dokument nicht mehr gültig!?
Eine ABE usw liegt nicht vor, da diese Sachen damals beim Neufahrzeug als Sondereddition
rangemacht und eingetragen wurden.
Was ist das nun für eine Regelung und ein Behördenkram?
Habe ich die Möglichkeit gegen diese Wiedervorführung bzw. der Kosten anzugehen, denn nochmal bezahlen, selbst wenn es paar Euro sind finde ich nicht o.k.
Die Blinker und die Warnblinker gingen angeblich auch nicht.
Ich mit dem Werkstattfuzzi ans Auto, den Warnblinkschalter hin und her geschoben,
Blinkerhebel rechts/links und alles war ok.
Da lob´ich mir "meinen" Prüfer! Der weiß,worauf es ankommt,zickt nicht rum wegen Banalitäten,gibt mir freundlich begründete Hinweise und hätte in dem Fall mich die vergessenen Unterlagen holen lassen und in der Zeit an einem anderen Fahrzeug die Prüfung gemacht.
Allerdings stehe ich dann auch direkt daneben.
Mit früh abgeben und nachmittags holen gefällt mir iwi nicht,in der Zeit können Prüfer & Werkstatt ja sonstwas verzapfen.
Da nehme ich mir lieber die 1 1/2 Stunden frei.
Ich empfehle für die Zukunft,Dir einen anderen Prüfer zu suchen,der mit den Jahren Dich und Deine Fahrzeuge alle kennenlernt. Das ist dann schonmal eine andere Basis sich zu unterhalten. Und Probleme zu besprechen samt kulanten Problemlösungen.
Wünsche Dir,daß am Do wenigstens alles glattgeht!
LG Oli
Haste recht Oli
Wollte es bequem haben und gegenüber in der Firma Reifen Blubb und Bla das machen lassen.
Hatte keine Be, daß da was zu bemängeln wäre, wie die Blinkersache da ich das vorweg gecheckt hatte und auch heute am Morgen hingefahren bin.
Das mit dem Brief holen war nicht. Da ich hätte meine Arbeit unterbrechen müssen, heimfahren usw.
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die sind eh alle doof auf den ämtern *nerv* naja du schaffst das. und mir ist so als ob du bei der wiedervorführung nichts bezahlst oder nur wenig...
Viele liebe Grüße
Steve
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Zitat von Ace Cooper
die sind eh alle doof auf den ämtern *nerv* naja ...
Nicht alle. Ich z.B. bin nicht doof!!!
Erst der Mensch, dann die ... . Vielleicht bin ich deshalb ein Honda-Fan ...
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Die Wiedervorführung kostet 14,--
Am Freitag bin ich auf dem Landsratsamt zur Ummeldung
Da werde ich die Problematik ansprechen.
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sorry peppi so wars ne gemeint. nur bei uns hier hab ich noch nicht viele kennen gelernt auf die das auch zu trifft.
Sznuffi naja dann gehts ja aber ich würd da noch etwas ärger machen wegen den eintragungen. Wenn das werksaustattung war dann müssen die dir das doch auch jetzt noch eintragen.... schließlich stands im altem brief
Viele liebe Grüße
Steve
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Die Eintragungen erscheinen nicht mehr auf dem neuen Brief.
Wohl nur noch auf dem KFZ-Schein, jedoch nur nicht vollständig.
Dieser war ja noch nicht vorhanden, da das Fahrzeug abgemeldet ist.
Die Eintragungsdaten sind dort auf dem Zentralcompi gespeichert und bei einer Verkehrskontrolle
für die Beamten abrufbereit. Für Tüv und Co wohl nicht. Da ist der Haken.
Wenn ich nun wie in diesem Falle das Fahrzeug zuerst tüven lasse, was vorweg für die Anmeldung notwendig ist
steht man im Regen, sollte der alte Brief nicht vorhanden sein.
Diese neue EU Verordnung ist mal wieder eine Halbheit, die alle Seiten verärgert und nur Halbwissen vermittelt.
Man findet darüber eine Menge Lesestoff in diversen Foren und Klarheit ist immer noch nicht wirklich.
Ich mache bei der Zulassungsstelle keinen Ärger, sondern äußere meinen Unmut und trage die entstandenen Mehrkosten vor.
Mal sehen was dabei herauskommt und was zu tun ist um künftig solchen Ärger zu meiden und um Anderen diesen zu ersparen.
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Wenn ich mich nicht irre,ist das eine "Kann-Bestimmung" mit den Eintragungen im neuen Brief. Der Platz dafür ist genauso vorhanden wie früher.
Auf unserer Zulassung machen sie Manches auch komplizierter als nötig,aber ich hatte auch schon den Fall,daß die Angestellte von sich aus sagte:"ich trage Ihnen das gleich mit ein". Gemeint waren die zusätzlichen Sachen unter Punkt 33.
Also könntest Du höflich fragen,ob das nicht noch möglich wäre,vielleicht klappt´s ja?
Oli
TÜV ist gebongt
Morgen früh gehts auf die Zulassungsstelle
Meine Schlappen müssen aber kpl. neu, trotz viel Profil
Die sind zu alt und haben nen Schlag weg und winzige Altersrisse
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