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Das is ja totaaaaaaaaal bescheuert :( dann muss ich ja doch noch 1 Jahr länger warten....VERDAMMT!
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Mein KA7 wurde trotz Baujahr 1991 erst im November 2005 zugelassen. Also was ist da schon ein Jahr Kathy...
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Das kann ich toppen, Ringo. Mein FA ist Baujahr 1984 oder 1986 und wurde noch gar nicht zugelassen. Ich werde dann wohl bis an mein Lebensende warten müssen.
Lehrling im HRT OWL
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Hallo zusammen,
Lt. Aussage des Prüfers der mein Auto abgenommen hat, soll es wohl schon irgendwie gehen. Man muss halt nur nachweisen das das Auto tatsächlich dieses Baujahr hat. Es stellt sich nur die Frage wie man bei einem Straßenverkehrsamt glaubhaft nachweisen kann das das Auto ein paar Jahre früher gebaut wurde, bzw. was die als Nachweis akzeptieren. Bei Ämtern ist das ja immer so eine Sache...
Schöne Grüße
Jochen
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Da hast Du bei Honda ja eine gute Chance durch die VIN. Da steckt das Jahr bekanntlich drin. Vielleicht reicht die Erklärung der Systematik. Nachweise per Werkstatthandbuch gibt es genug.
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Ja das mit der VIN scheint zu stimmen. Habe vor einigen Jahren mal bei einem Hondahändler gefragt, ob man das irgendwie rausbekommen kann. Ich erinnere mich leider nicht mehr, welche Daten er dazu benötigt hatte. Jedenfalls konnte er mir daraufhin sagen, aus welchem Baujahr mein Wagen stammt.
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In der eigentlichen Seriennummer gibt die erste Ziffer das Baujahr an.
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Richtig. Beginnt mit 0 für das erste Produktionsjahr, 1 für das zweite, usw.
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Genau. Kathy`s AF ist ein JHMAAF...S1, als Baujahr 1985. Sieht man aber auch an den Sitzbezügen, die gab es nur 85.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Zitat von Yokes im Beitrag #20
Hallo zusammen,
Lt. Aussage des Prüfers der mein Auto abgenommen hat, soll es wohl schon irgendwie gehen. Man muss halt nur nachweisen das das Auto tatsächlich dieses Baujahr hat. Es stellt sich nur die Frage wie man bei einem Straßenverkehrsamt glaubhaft nachweisen kann das das Auto ein paar Jahre früher gebaut wurde, bzw. was die als Nachweis akzeptieren. Bei Ämtern ist das ja immer so eine Sache...
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Also heißt das im Klartext: Wenn man beweisen kann ( anhand von VIN oder Seriennummer ) dass ein Auto in Jahren gesehen VOR der EZ gebaut worden ist, besteht eine relle Chance, früher das begehrte H zu bekommen???
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Das kenne ich leider anders. Das Gesetz sieht immer noch 30 Jahre ab EZ vor.
Es gibt aber Autos, die nie eine EZ bekommen haben, z.B. Flughafen Rollfeld Autos oder Ähnliches.
Hier sind Ausnahmen angedacht.
In Japan spricht man übrigens nur vom Baujahr, nicht von der EZ.
Das hat mir massive Schwierigkeiten bei Zulassung des T gemacht.
Ich musste Beweisen, das der T tatsächlich 1966 zugelassen wurde.
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