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Hallo zusammen,
im Juli möchte ich gern meinen AS zum H-Kennzeichen "betüffen" lassen, bin da guter Dinge.
Aber wie gehts danach weiter mit neuem Kennzeichen, Versicherungseinstufung, Wertgutachten und so?
Im Moment zahle ich ja volles Programm Steuern, das wird ja günstiger.
Muss ich gleich ein H-Kennzeichen beantragen? Im Oktober sollen die ja auch als
Saisonkennzeichen ausgegeben werden, würde ich dann zweimal machen müssen.
Gibt es sonst noch Einschränkungen, die mich behindern könnten, KM- Leistung oder so?
Und bekomme ich automatisch eine grüne Plakette?
In meinem Freundeskreis gibt es noch keine H-ler, die mir sichere Antworten geben können.
Alle meinen, glauben und denken, aber Wissen hat keiner.
Aber hier gibt es sicher einige, die diese Tortur schon durchlaufen haben, oder?
Red AS Driver
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Ja, das wäre mal ein prima Thread.
Der Rover ist nächstes Jahr im März nämlich auch fällig !
Aber ich klebe ALLES an einem Auto mit H-Kennzeichen, jedoch bestimmt KEINE grüne Plakette.
Eine AU-Plakette am vorderen Kennzeichen würde ich so eben durchgehen lassen !
Ehrlich gesagt ist die grüne Plakette der Hauptgrund für mich und das H-Kennzeichen.
Bei uns schwebt das Damoklesschwert ein großen Umweltzone über uns, dann kann ich meinen AS schieben.
War kürzlich in Schwaben mit dem AS und bin "schwarz" durch einige Umweltzonen gefahren.
weil ich es nicht wusste und es manchmal auch keinen anderen Weg gab.
Bisher habe ich immer die hohen Kosten für Steuer und Versicherung auf mich genommen,
aber da durfte ich auch noch fahren, das droht bald anders zu werden.
So kann man auch Geld vernichten . . .
Red AS Driver
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Meines Wissens ist das H-Kennzeichen von den Plaketten befreit.
Im 2. Halbjahr 2018 wird die KFZ-Steuer im Zuge der Infrastrukturabgabe neu geregelt. Hoffe da gibt es dann weiterhin den Bestandsschutz auf bisherige Zulassungen. Bis dahin also sollte man das H-Kennzeichen in trockenen Tüchern haben.
Das interessiert auch mich, denn mein AS ist im Mai 2018 für H-Kennzeichen eingeplant, da kommt auch auf mich dieses Prozedere drauf zu. Ist immer gut wenn man etwas vorbereitet sein kann.
Wo warst du denn im Schwabenland?
einmal CRX - immer CRX - guckst du: www.crx-af-as.de
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Bezieht sich wohl doch nur auf Neuzulassungen.
http://m.focus.de/auto/news/wltp-verbrau...id_6702439.html
Sorry for offtopic.
Zitat von 213S im Beitrag #4
Meines Wissens ist das H-Kennzeichen von den Plaketten befreit.
Zitat
Generelle Ausnahmen von der Plakettenpflicht und den Verkehrsverboten der Umweltzonen (bundeseinheitlich)
Nach dem Anhang zur 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) sind die nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge von der Plakettenpflicht und den Verkehrsverboten der Umweltzonen in Deutschland befreit:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gem. § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
- zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
- Oldtimer (gem. § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 (sogenannte "H"-Kennzeichen) oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Rotes Kennzeichen) führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
Also H-Kennzeichen am Oldtimer reicht offensichtlich für das legale Befahren einer Umweltzone aus.
Z.B. 06er, und 04er müssen im jeweiligen Luftreinhalteplan gesondert geregelt werden ...
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Als ich Mitte Mai den Prelude angemeldet habe, kam ich mit der Dame auch ins Gespräch wegen dem Saisonkennzeichen.
Sie teilte mit dass es im Herbst eine neue Regelung bezüglich der Saisonzulassung auch für Oldtimer gibt.
Genaueres wusste sie auch nicht.
Es gibt halt nur das Problem mit der länge der Nummer auf dem Kennzeichen.
Darf nicht zu lang sein damit das H noch passt.
Also meine Kombi geht schon mal nicht mehr mit 2 2 3 Zeichen.
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Das H-Kennzeichen am SP war ausnahmsweise kein Akt beim Straßenverkehrsamt. Das Gutachten und die übrigen für eine "normale" Zulassung notwendigen Papiere vorgelegt und schon war das erledigt. Bei der Versicherung mußte nur unbedingt angeben, daß Du ein H-Kennzeichen haben willst.
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Zitat von Jazzydriver92 im Beitrag #10Zitat von Holly im Beitrag #9
Darf nicht zu lang sein damit das H noch passt.
Also meine Kombi geht schon mal nicht mehr mit 2 2 3 Zeichen.
In Verbindung mit Saison? Ich habe wo gehört man darf maximal 7 Zeichen vor dem H haben. Dann wanndert halt mein H ans Ende des KZ
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Es ist auf jeden Fall so, dass dann ein Zeichen weniger Platz hat, wenn zum "H" noch die Saisonfläche dazu kommt, ergo maximal noch sechs statt bisher sieben.
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Wir wären nicht in der Bananenrepublik Deutschland, wenn nicht auch dieser Bereich
bis ins kleinste Detail paragraphiert wäre.
Aber gilt dieses einfache "unbegrünte" H- Kennzeichen auch unter den gleichen Bedingungen im Ausland?
Oder muss ich mit Organstrafverfügungen oder sonstigen Represalien rechnen?
Red AS Driver
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Am Freitag war ich beim StVA. Alles dabei, sollte klappen.
Entgegen der Aussage der Info des StVA darf ich PB HO 800 H nicht behalten. (Na super)
Dann die Aussage: " das wird aber teuer, wir müssen um-kennzeichnen. Da brauchen sie neue Schilder."
Ich merkte an, das ich eh neue Kennzeichen prägen lassen muss. Die 04-10 kann ich ja nicht auf Pappe malen.
OK, dann bitte einmal 49,80 in den Kassenautomat schieben.
Zurück am Schalter ging es dann weiter, die Alufelgen sind per Einzel-Abnahme eingetragen, das muss jetzt von Hand nachgetragen werden.
Ja, das Arbeitsleben ist halt hart.
Nach weiteren 45 Minuten war dieser "Staatsakt" vollbracht.
Das ganze hat mich jetzt 70,- Euro gekostet, spart aber 180,- im Jahr, das rechnet sich auf Dauer.
Ab jetzt : PB S 816 H 04-10
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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