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Kennzeichen weg

#1 von Spike253 , 11.09.2008 20:12

Hallo Leute

Am Wochenende habe ich meinen ED6 weg gebracht, zur Reparatur. Es sollte endlich die Kopfdichtung gemacht werden.
Also habe ich das Auto am Samstag Mittag zu einem bekanten gebracht, der eine kleine Private Werkstatt hat.
Der Wagen stand dann da am Wochenende über auf dem Hof, welcher aber auch durch ein Tor usw verschlossen ist.
Trotzdem, wurden dann in der Nacht, die Kennzeichen von meinem Auto geklaut.
Habe das natürlich direkt bei der angezeigt, jetzt ist aber mal meine Frage.
Wieviel kostet mich der Spaß den jetzt?
Ist das so, als wenn ich den Wagen neu zulasse, und muss alles komplett bezahlen?
oder kriege ich nur neue Kennzeichen?
Habe echt keine Ahnung, wie das jetzt läuft.
Wäre nett, wenn der ein oder andere da was zu sagen kann.


Spike253

RE: Kennzeichen weg

#2 von Lingi , 11.09.2008 20:24

Servus!

ja, leider ist es so, daß dein Auto "umgekennzeichnet" werden muss, wenn ein oder beide Kennzeichen gestohlen, oder verloren ist.

D.h. bei der Zulassungsstelle bekommst neue Nummernschilder (mit neuer Nummer) einen neuen Fzg.Schein (bzw Zul.Teil I) und einen
neuen Eintrag im Brief (Zul. Teil II).
Die Kosten dürften etwa im Rahmen einer Neu-Zulassung sein.

Evtl. übernimmt das vielleicht auch die Kasko-Versicherung?
Das weiss ich aber nicht sicher.

Gruß,
Martin


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RE: Kennzeichen weg

#3 von Black Diamond , 11.09.2008 20:28

Nach Diebstahl der Kennzeichentafeln können Dir von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.

Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der oder bei der Behörde unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Hinweis: In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Aber alles was ich eben nachgelesen habe sagt das Du es Neu beantragen mußt. MIT den ganzen Kosten. Leider. Schei.. Bürokratie!!!

Mein Beileid.


Black Diamond

RE: Kennzeichen weg

#4 von Spike253 , 11.09.2008 20:33

Zitat von Black Diamond
Hinweis: In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann ich mir einfach ein Pappschild malen, und mit dem Auto dann zb. zum Strassenverkehrsamt fahren?
Wenn ja, wäre das ja schonmal ne super sache.
Wegen den kosten, is blöd gelaufen, und muss ich dann halt voll blechen.


Spike253

RE: Kennzeichen weg

#5 von Black Diamond , 11.09.2008 20:36

Ja. Das ist die einzige Ausnahme in der §StVO!!! Schließlich können Kennzeichen auch "mal eben" beim Fahren "abfallen". Für diese Ausnahmen gibt es diese Regel. Aber um unnötigen Ärger aus dem Weg zu gehen sollte man sofort zur Zulassungstelle fahren.


Black Diamond
zuletzt bearbeitet 11.09.2008 20:37 | Top

RE: Kennzeichen weg

#6 von kaefergarage.de , 12.09.2008 10:59

Wo steht das mit dem gemalten Kennzeichen ?

Jedenfalls wird bei Diebstahl umgekennzeichnet. Wenn die Zulassungsstelle so wie meine arbeitet, bekommst Du keine neuen Papiere sondern eine händische Änderung mit Dienstsiegel beglaubigt. So hat es meine gemacht, als ich meinen Accord umgekennzeichnet hatte, weil ich ein schöneres Kennzeichen haben wollte.
Eine Anzeige ist unablässig.

Was brauchst Du ?
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

* Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
* bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
* Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
* Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
* Diebstahlsanzeige bei der P.olizei, wenn vorhanden, sonst Verlusterklärung des eingetragenen Halters
* Vollmacht, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt
* Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
* HU - Bericht
* AU - Bericht
* vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde

Mindestkosten 26,80 EUR; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.



[quote=Ein Bericht in der Auto-Bild]Gemäß Paragraph 18 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen "Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h nur betrieben werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zum Verkehr zugelassen sind." Ein Verstoß kostet 20 Mark.
Das gilt grundsätzlich auch für die selbst gemalten Pappschilder, die S[...] für die Fahrt ins Büro an die Stoßstange gebunden hatte.[/quote]
Beachte: D-Mark und STVZO; Welches es beiedes nicht mehr gibt aber die FZV ist identisch. Link dazu

....übrigens nervt mich das automatische Ersetzen von Wörtern in irgendwelche Grafiken


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zuletzt bearbeitet 12.09.2008 | Top


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