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Hallo,
ich kann erfreut mitteilen, daß die Lieferbarkeit für die Kaltlaufregler für folgende Honda Fahrzeuge nun sichergestellt ist.
Euro 2 Norm:
ED 4, 7, 9 EE 4 mit 80 und 81 KW bzw 91 KW
Auch für den Honda Concerto HW und den Rover 216 und 416 ist der KLR lieferbar.
D3 Norm:
EE 8/9 mit 110 KW
Hier noch mal zur Verdeutlichung
Kfz.-Steuer mit Euro 1 15,13 Euro pro 100 ccm = 242,- Euro
Kfz.-Steuer mit Euro 2 7,36 Euro pro 100 ccm = 118,- Euro
Kfz.-Steuer mit D3 Norm 6,75 Euro pro 100 ccm = 108 ,- Euro
Selbstverständlich erhalten nach der Umrüstung alle die grüne Plakette für die "Umweltzonen"
Bei einer eventuellen Bestellung ist die Fahrgestellnummer zwingend erforderlich, da Sie im TÜV-Gutachten vermerkt wird.
Bei Interesse bitte ich Sie das Bestellformular
http://www.afh-tuning.de/cgi-bin/control...ion=order_start
auszufüllen.
Danke
Gruß
Armin
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Hat einer von Euch eine Kopie von dem Tüv-Gutachten bzw. das Original noch!
Möchte mein KLR vom ED6 in den ED7 einbauen und finde leider das Tüv-Gutachten nicht mehr, kann aber auch sein das der Tüv es damals einkassiert hat. Kann mir jemand helfen?
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Wie ich im HP mal las, sofern ich noch wage in Erinnerung habe, war die KLR-Sache auf Eis gelegt.
Nun scheint es wieder möglich zu sein,die steuervergüntigung mit dem KLR zu erhalten.
Die grüne Plakete erhält man auch bei dem geregeltem Kat.
Mit KLR jedoch verändert sich die Schadstoffstufe um ein Punkt besser und somit die Steuerlast
Kosten ?
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Nun das hilft mir nicht weiter!
Ich brauche das Gutachten und TSS will dafür 50Euro haben, da ich die Rechnung nicht mehr vorlegen kann!
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Schreib halt Armin ne Mail und beruf dich hier aufs Forum. Denke der wird dir sicher helfen.
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Hallo,
Armin kann leider momentan nicht helfen.
Begründung:
Der KLR ist sofort verfügbar, aber leider momentan immer noch nicht eintragungsfähig !!!
Nachdem das Verkehrsministerium mit einer Verlautbarung Ende letzten Jahres(2008) die Möglichkeit der Umschlüsselung der Emissionsklasse für Nachrüstsysteme mit Teilegutachten für ungültig erklärt hat, hat das KBA unsere und die anderer Hersteller bereits beantragten ABE`s für Nachrüstsysteme ebenfalls nicht mehr genehmigt.
Die Gesetzesänderung die für alle Hersteller Klarheit schaffen sollte, war für die zweite Jahreshälfte 2009 vorgesehen, ist aber vom Gesetzgeber inzwischen auf Ende der ersten Jahreshälfte 2010 verschoben worden.
Über die ABE für Honda/Rover-Fahrzeuge wurde bisher beim KBA aufgrund der unklaren Gesetzeslage noch nicht entschieden.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die ABE`s für Honda/Rover-Fahrzeuge erteilt wurden.
Gruß
Armin
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oh
ich sehe jetzt erst , daß das ein alter Tread war.
Deine jetzige Info war mir also doch noch richtig im Gedächnis und der Stand der Dinge ist
bis dato also leider noch unverändert.
Thx
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