Ich nutz das Thema für einige allgemeine Fragen zum CRX.. das sind nur kleine Fragen, die eigendlich nicht immer ein eigenes Thema benötigen XD
Jedenfalls... diese Scheinwerfer... (Anhang)
Die gibt es ja bei deutschen Modellen nicht. Da ich die später aber gerne einbaun will (Ich finde die einfach optisch besser) frage ich mich, warum? Sind die "offenen" in Deutschland wegen Verletzungsgefahr verboten? Und wenn ja, würden Klare Plexiglasscheiben davor es "legaler" machen? (Oder andere Werkstoffe)
EDIT: Kann ein Moderator den Threadtitel mal in "Allgemeine Fragen" öä. ändern?
Ich denke nicht, dass es jemandem auffallen würde, dass die nicht "orginal" sind. Da setzt du einfach die Scheinwerfer vom Prelude oder so rein (Standartmaß bei Honda-Modellen mit Klappscheinwerfern) - die haben ein E-Zeichen, falls mal jemand genauer hingucken sollte. Außerdem sind's dann H4-Scheinwerfer, was diese hier eigendlich nicht sind.
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Prelude? Die Scheinwerfer da im Anhang vom CRX kommen doch höchstens die vom 3. Generation Civiv nahe. Und die sind hierzulande ja auch "abgedeckt" und nicht so Höhlenmäßig.
Der Scheinwerfer ist auf mehreren Teilen aufgebaut. Du hast einmal den schwarzen Rahmen den du siehst, dann hast du eine Halterung und in dieser Halterung hängt der eigendliche Scheinwerfer (siehe Bild). Die Halterung und den Rahmen wirst du aus Amerika oder Australien / Neuseeland oder gar aus Japan importieren müssen.
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Das ich das importieren müsste ist mir ja klar, nur frage ich mich, ob diese Kanten, die im Gegensatz zu einer komplett abgedeckten Scheinwerfereinheit entstehen nicht den TÜV stören würde? Es wird ja nen Grund gehabt haben, warum die Scheinwerfer hierzulande anders aussehen als in Japan und USA.
EDIT: Und weiß einer, wieviel Lumen die etwa haben?
Der Begründung für dieses Design weiss wohl niemand von uns genau. Man kann da nur vermuten.
Ich glaub das entspricht einfach nur dem US Geschmack, dann sind diese rechteckigen Leuchten preiswerter.
Ich würd mir die nicht einbauen, wenn ich die auch schön finde. Fahr damit mal nen Fußgänger platt und beweise das die Verletzungen nicht von den Scheinwerfern kommen...
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Wenn seine Hand da in der Scheinwerfermulde liegt, dürfte das nicht allzu schwer sein XD
Wenns SIcherheitstechnisch nichts damit zutun hat, wär ich jedenfalls erleichtert. Das hieße dann wohl, es wäre legal.
In USA waren da sicher noch Sealedbeam Lampen drin. (Scheinwerfer und Leuchtmittel alles ein Teil)
Die sind als einfacher eckiger Scheinwerfer sicher am günstigsten herzustellen gewesen.
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Was ich sagen wollte war, das ist eine Bauartveränderung. führt automatisch zum erlöschen der ABE.
Das alleine berechtigt schon zur Zwangsstillegung. Passiert dann noch ein Unfall, wollte ich nicht der Fahrer des Autos sein.
Ist nur ein gut gemeinter Rat, mehr nicht.
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Ich denke das es jedem auffallen wird.
Hoffentlich gibt es einen Legalen Weg, dann bin ich mit von der Partie
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Gibt es denn eine Möglichkeit, für seine Modifikationen eine ABE einzuholen? Oder muss man dazu sein Auto erstmal durch irgendwelche Tests führen, von denen schon klar ist, dass das Fahrzeug die Tests an sich schon nicht überleben wird?
Letzteres ist wohl der Fall, ausserdem extrem teuer.
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Ist die Lichtausbeute bei diesen Scheinwerfern nicht auch schlechter, als bei unseren? Immer will man das haben, was man nicht haben kann. Drüben wollen die bestimmt unsere Scheinwerfer haben...
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Deutsche Scheinwerfer müssen asymetrisches Abblendlich haben, d.h. du kannst vergessen mit außereuropäischen Scheinwerfern durch den TÜV zu kommen. Das geht vielleicht höchstens bei Oldtimern, bei denen eine Umrüstung nicht mehr möglich ist.
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