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Gibt es eine Standversicherung?

#1 von HoWoPa , 19.01.2009 16:55

Ich hab mal ne Frage an die Versicherungsfachleute, Yogi?
Nachdem mein Oldi Umzug fast abgeschlossen ist, und die Kleinen da so schön in der Reihe stehen, stellt sich mir die Frage, ob ich die Versichern sollte.
Hat da einer von euch Erfahrung, kann man abgemeldete Fahrzeuge mit einer Art Kasko versichern? Brand, Diebstahl, Vandalismus soll ja vorkommen können
und so ganz wertlos ist die Sammlung vieleicht auch nicht?


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#2 von T. , 19.01.2009 17:06

Hi, HoWoPa
soviel ich weiß ist jedes Fahrzeug im Rahmen der Kaskoversicherung 6 Monate (soviel ich weiß:kostenfrei) Ruheversichert...z.B. Winterpause.
Bei längererer Standzeit muß ich passen,da muß du weiter Fragen...

Gruß T.


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#3 von derdenkeinerkennt , 19.01.2009 19:39

eventuell eine Blöde Frage, aber wäre es da nicht eventuell Sinnvoller die Halle zu versichern als die einzelnen Autos ?
Es gibt aber, oder gab es zumindest mal eine sogenannte "Ruhendversicherung" für vorläufig Stillgelegte Fahrzeuge, welche aber an allerhand Bedingungen geknüpft war und fast genauso teuer als wenn das Auto auf der Strasse wäre.....Hab ich "damals" bei unserem Dodge gemacht.


 
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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#4 von HoWoPa , 19.01.2009 19:48

Die Halle ist ja über den Vermieter versichert, nicht aber der Inhalt.
Und wie macht man einem Versicherungskaufmann klar das so nen oller Japaner mehr wert ist als der reine Metallwert?


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#5 von honda N&Z freund , 19.01.2009 19:57

Wenn die Autos mit 07er Nummer zugelassen sind und man eine Oldtimerversicherung hat sind die Autos auch Ruheversichert!
Man kann ja nur immer eins fahren.
Geht natürlich nur bei Autos die 30 jahre alt sind.
Ich hab 3 Autos auf 07er Nummer die Versicherung kostet ca. 154€ im Jahr mit Teilkasko ( 150€ SB ) für die 3 Autos.


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#6 von HoWoPa , 19.01.2009 20:02

Hab aber keine 07er, glaub auch nicht das ich eine erhalte, weil Autohändler gleich Verbrecher und ohne pol. Führungszeugnis geht das ja wohl kaum
Nein, das war natürlich ein Scherz!


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#7 von derdenkeinerkennt , 19.01.2009 21:30

In Antwort auf:
Und wie macht man einem Versicherungskaufmann klar das so nen oller Japaner mehr wert ist als der reine Metallwert?



Wertgutachten ?


 
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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#8 von HoWoPa , 19.01.2009 21:37

Wird sich wahrscheinlich kaum vermeiden lassen, mmh? Da werd ich ja ganz arm bei


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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#9 von Civic SB2 , 21.05.2010 07:19

Es gibt bei der 07-Zulassung auch eine Ruheversicherung für die anderen Fahrzeuge die unter der 07-Zulassung laufen!

http://www.oldtimer-markt.de/_code/file/...h+2009+Auto.pdf

In der nächsten Ausgabe ist der neue Vergleich drin, hoffe das hilft dir weiter!

Gruß Lars


Nur wer sich Ziele setzt, wird einen Weg finden.


 
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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#10 von barney , 21.05.2010 22:34

Ich hab meine Autos über die Inhaltsversicherung der Halle abgesichert. Besonders so Schätzchen wie KA3, SB2 Civic und die ED9 und EE8-Dinger die halt nicht in der Saison oder mit der 07er bewegt werden sind so abgedeckt.

So ein Spaß ist aber nicht billig hab ich gemerkt.


Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!


 
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RE: Gibt es eine Standversicherung?

#11 von Jogi, HB , 22.05.2010 20:36

Bitte achte auf die Versicherungsbedingungen.
Die Halle ist mit Inhalt (Fahrzeuge) versichert, also, wenn jemand einbricht und zerstört: Versichert! Oder??

Was ist denn, wenn Du z.B. an Deinen Autos arbeitest, und dadurch entsteht ein Schaden??
Dann wird die Versicherung behaupten, dass die Inhaltsversicherung nicht greift, der Schaden ist ursächlich durch das Fahrzeug entstanden, also Fahrzeug-Haftpflicht.
Ärgerlich, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und keine PKW-Haftpflicht besteht.

Ich habe deswegen einmal bei der OCC (Oldie Car Cover) angefragt.

Hier die Antwort:

Ammerländer Versicherungskontor
Joachim Schulze
Hohenhorster Weg 77
28259 Bremen



OCC – Stellungnahme


Sehr geehrter Herr Schulze,

als führender Spezialanbieter von Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge möchten wir zu dem Artikel „Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldeten Fahrzeugen“ vom 13.02.2009 (meinklassiker.com) Stellung nehmen.

In den Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) und den Besonderen Bedingungen, die den OCC – Verträgen zugrunde liegen, wird die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs wie folgt geregelt:

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (vorübergehend stillgelegt) und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet, sodern er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über.

OCC gewährt während der Dauer der Außerbetriebsetzung Ruheversiche-rungsschutz im Rahmen
- der Kfz-Haftpflichtversicherung,
- der Teilkasko (wenn zum Abmeldezeitpunkt (Teil- oder Voll-)kaskoschutz
bestand
- und der Umweltschadenversicherung.

Die beitragsfreie Ruheversicherung endet nach 18 Monaten.


Besteht für ein Fahrzeug keine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, so kann eine beitragspflichtige Ruheversicherung abgeschlossen werden.

Beispiel Eine mögliche Deckungslücke kann entstehen, sofern für ein mehr als 18 Monate abgemeldetes Fahrzeug (z.B. Scheunenfund) kein Versicherungsschutz besteht.
In diesem Fall empfiehlt OCC eine beitragspflichtige Ruheversicherung abzuschließen, die sowohl eine Kfz-Haftpflicht- (inkl. Umweltschaden-) als auch eine Teilkaskoversicherung umfasst.


OCC – Tipps:

Hobbybastler melden ihre Liebhaberfahrzeuge in der Regel ab, wenn sie an ihnen herumschrauben möchten. Eine solche Restaurierung dauert in aller Regel einige Zeit. Daher hilft ein Kurzzeitkennzeichen, das bis zu 5 Tagen gültig ist, wenig.

Vielmehr sollten Hobbybastler darauf achten, dass während des Abmeldezeitraums Ruheversicherung besteht, ob beitragsfrei oder kostenpflichtig, so dass Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen - wie in dem konkreten Fall der durch das Zünden des Motors an dem fremden Gebäude entstandene Brandschaden, reguliert werden.

Wichtiger Hinweis:
Fahrzeug- und Zubehörteile sind nur versichert, wenn die Teile am Fahrzeug eingebaut oder mit diesem fest verbunden sind.

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt nie für Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen auf (Benzinklausel), sondern ausschließlich eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die selbstverständlich auch während der erwähnten Ruhezeit Versicherungsschutz bietet .


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


OCC – Oldie Car Cover
Assekuranzkontor GmbH



Ich hoffe das hilft Euch erst einmal weiter.

Jogi


Jogi, HB
zuletzt bearbeitet 22.05.2010 20:37 | Top


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