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Bin aus Ö aber egal, mein AB hat schon ziemlich alte Schlappen drauf. Sehen jedoch wie neu aus, keine Risse Profil wie nach Neukauf. Hab gegoogelt, Altersgrenze bis auf Anhänger gibt's anscheinend hier in Ö keine oder hab ich was übersehen?
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Welche DOT Nummer.......
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Gesetzlich gibt es da wohl in Deutschland keine Begrenzung.
Aber der Tüvprüfer kann veralterte Reifen bemängeln.
Bei einem Unfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn der Gutachter veralterte oder verschlissene Reifen
in seinem Gutachten erwähnt.
Es gibt da diese komische 5 Jahres-Regel.Die kommt aber eher von den Reifenherstellern
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Wer die Zukunft ändern will muss seine Vergangenheit kennen.
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Zitat von Ronny
Es gibt da diese komische 5 Jahres-Regel.Die kommt aber eher von den Reifenherstellern
Waren das nicht 6...?
Also ich hab schon Reifen gesehen (und gefahren) die älter waren als 6 Jahre und die sich immer noch gut angefühlt haben. Ich würde allerdings wirklich eher dazu raten die Teile nach spätestens 8 oder 10 Jahren auszumustern, weil Gummi altert nunmal wirklich, das ist Fakt.
Bei Reifen darf man nicht sparen (!)
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Neureifen können beim Händler bis zu drei Jahren lagern und dürfen noch als Neu vekauft werden. So bin ich über Neureifen informiert. Das ist hier natürlich nicht die Frage, aber nur mal so zur Info.
Bei Winterreifen gibt es die dringende Empfehlung mit den 6 Jahren, dann die Reifen auszumustern. Bei Sommerreifen kenne ich keine Grenze und ich würde auch behaupten, daß alte Reifen ohne Risse problemlos weitergefahren werden können. Häufig haben alte Reifen allerdings durchaus kleine Risse in der Oberfläche. Aber wer weiß schon, wie die Reifen im Gewebe aussehen?
Grüße
Ralph
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Mein Vorbesitzer hat immer anstandslos die Begutachtungsplakette bekommen (das sog. "Pickerl" hier in Ö). Aber wenn ich Euch sage, dass nach dem Jahr ein Dreieck ist dann könnt ihr schon in etwa ahnen wie alt (wiki weiß alles)
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