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Zitat
Diese Regelung gilt weiterhin, solange man in nur ein einem Zulassungsbezirk fährt.
Siehe " Sonderfall- Fahrt zum TÜV ohne Zulassung"
Erforderlich ist ein gültiges, zugeteiltes und am Fahrzeug angebrachtes Kurzzeitkennzeichen lediglich für die Fahrt zum TÜV.
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... oder man leiht sich (von wem auch immer, der dazu bereit ist) rote 06er-Kennzeichen und
fährt zum TÜV ...
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Einspruch, Euer Ehren.
06er Kennzeichen dürfen nicht verliehen werden.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Widerspruch, Guido
Im Fahrtenbuch des Halters des roten Fahrzeugscheinhefts ist das Fahrzeug mit Daten zu benennen.
Im zu führenden Fahrtenbuch ist auszufüllen, wer die geplante oder bereits durchgeführte Fahrt
vornimmt/vorgenommen hat.
Die rote Nummer des Händlers ist ja auch dafür vorgesehen, dass der potentielle Kunde des evtl.
zum Kauf stehenden KFZ sich bei einer Probefahrt überzeugt. Wo also liegt der Unterschied, wenn
der potentielle Käufer mit dem Wagen (mit roter 06er Nummer) zum TÜV fährt und erst nach
Erteilung der Plakette bereit ist, das Fahrzeug auch zu kaufen ?
Fazit: die Zulassungsstelle unterscheidet ausdrücklich in der Fahrtenbuchrubrik, wer das Auto gerade
fährt. Das muss ausgesprochen nicht immer der Halter des roten Fahrzeugscheinhefts sein.
"MY DREAM IS TO FLY" (Soichiro HONDA)
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Zitat von Hondaholic2 im Beitrag #19
Fazit: die Zulassungsstelle unterscheidet ausdrücklich in der Fahrtenbuchrubrik, wer das Auto gerade
fährt. Das muss ausgesprochen nicht immer der Halter des roten Fahrzeugscheinhefts sein.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Zitat von HoWoPa im Beitrag #20Zitat von Hondaholic2 im Beitrag #19
Fazit: die Zulassungsstelle unterscheidet ausdrücklich in der Fahrtenbuchrubrik, wer das Auto gerade
fährt. Das muss ausgesprochen nicht immer der Halter des roten Fahrzeugscheinhefts sein.
Möglicherweise ist das in anderen Zulassungsbezirken so. In PB ist es so wie von mir beschrieben und noch wesentlich strenger.
Bei Verstößen droht der Entzug der roten Nr.
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