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… (nach Pilot, ciVic Coupé und CRX Si) und das is nicht einmal ein Honda!
Es soll ein im Oktober 1998 in Japan für den nordamerikanischen Markt akurat gefertigtes Fahrzeug sein, das ursprünglich (1985 in seiner ersten Generation) eine Ergänzung zum damaligen ciVic darstellen sollte [= Acura* Integra** DB7].
Wie es in meinen Besitz gekommen ist, ist hinlänglich hier im Forum bekannt gemacht worden, weil dem Vorgang eine der üblichen HRT OWL-Aktionen zugrunde lag.
Leider ist mir über die Geschichte des Autos wenig bekannt. Laut der vorhandenen deutschen Papiere wurde es am 1999-07-01 erstzugelassen, am 2014-10-16 erstmals mit deutschem Eigentümer eingetragen, nachdem zwei Tage vorher ein „Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO“ eingeholt worden war, und am 2016-09-05 an seinen (mindestens) dritten Eigentümer übertragen. Ein scheinbar nicht mehr existentes Unternehmen aus der Pfalz hat am 2014-09-30 ein „Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO und §47 FZV“ erhalten, weil die Limousine keine Leuchtweitenregulierung besitzt und deren Nachrüstung „unzumutbar“ ist. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde vom Landkreis Göttingen am Tage der deutschen Erstzulassung ausgestellt.
Und – oh Schreck – als hinteres Kennzeichen sind „MAX: B360MM,H=150MM“ im Kfz-Schein eingetragen. Ich werde wohl mit roter Nummer am Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren müssen.
Aber das wird sicher noch einige Zeit dauern, denn zunächst soll das Auto aufbereitet werden. Das erscheint notwendig, weil der hintere Stoßfänger reichlich defekt aussieht und die Spaltmaße dort nicht sehr gleichmäßig sind. Außerdem fehlt Befestigungsmaterial am Stoßfänger.
Nachdem wir den Stoßfänger herunter genommen hatten, zeigte sich das ganze Ausmaß der Schäden. Der arme Wagen muß einen extrem kräftigen Bums bekommen haben. Wir vermuten, daß er mit gewaltiger Kraft gegen ein nicht sehr hohes Hindernis gefahren wurde. Der Stoßfänger hat dabei die erkennbaren Risse erhalten, das Nummernschild dürfte völlig unbrauchbar gewesen sein. Aber den Hauptstoß hat der Abschlepphaken abbekommen. Die überaus kräftige Stoßfängerhalterung (Sie ist in ähnlicher Weise angebracht und ähnlich stabil wie die Anhängerkupplung an meiner Diva de Rappel!) konnten wir nicht mit Bordmitteln biegen oder ziehen. Da muß ein Karosseriebauer ran, denn der Stoß hat das Heckblech und den Kofferraumboden so zerrissen, daß bis zu zwei Zentimeter breite Lücken zwischen den Blechen entstanden sind und einige Schweißpunkte ausgerissen wurden.
Kein Wunder, daß @213S auf der feuchten Fahrt zum Zwischenlager beschlagene Scheiben bekam, die er irrtümlicher Weise auf das nicht ganz ordnungsgemäß in seiner Führung befindliche Fenster des Beifahrers zurückführte. Aber dort dringt kein Wasser ein. Das hat der Regen in der Zeit der Befindlichkeit des Autos auf meinem Hof gezeigt. Das Wasser dürfte aufgewirbelt worden sein und durch diese Riesenlücken in den Kofferraum und damit in den restlichen Wagen eingedrungen sein.
* Acura soll von lat. accuratio = Sorgfalt, Genauigkeit, Gründlichkeit abgeleitet worden sein.
** Integra heißt ital. Ergänzung.
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Heute habe ich ihn zum Karosseriebauer gebracht. Er versucht das zu richten. Perfekt würde es wohl mit ziehen und biegen nicht werden. Aber mir geht es vor allem um die großen Löcher. Die müssen zu.
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Zulassungstermin 18. Bin gespannt. Dieses Mal fahre ich mit dem Wagen hin.
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Ich bringe doch hektoliterweise das Reinigungszeuges am Samstag mit um den Rover aufzufrischen.
Da finden wir für den Acura sicherlich auch etwas !
Wobei bei der Heckklappe sicherlich die Klarlackschicht unterwandert zu sein scheint.
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Dummerweise kann ich, wie ich gerade feststellte, meinen schönen Honda-Aufkleber beim Next-Ami nicht unterbringen: Sämtliche Seitenfenster lassen sich voll versenken.
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Frisch gewaschen (und das bei mir!) und gereinigt sieht er doch ganz passabel aus.
Eines Tages wirst du auch noch die Felgen mit Q-Tips behandeln!
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„Amerikanische“ Zulassungsposse Teil 2 (zum Teil 1 siehe hier):
Gestern war der große Tag: On-line-Termin beim örtlichen Straßenverkehrsamt mit dem Next-Ami (Acura Integra DB7). Eingetragen im Kfz-Schein ein hinteres Kennzeichen der maximalen Größe von 360 x 150 mm. Aber ich will gar kein „Kuchenblech“, lediglich ein schmales in „normaler“ Schrift mit wenigen Buchstaben und Ziffern.
Dieses Mal fahre ich erstens gleich mit dem Auto zum Amt und zweitens früher hin und – keine Schlange am Schalter. Ich warte bis ich exakt zum angegebenen Termin aufgerufen werde.
„Haben Sie ein Wunsch-Kennzeichen?“
„Nein. Lediglich LP sollte dran stehen.“
Geschäftige Hektik mit den vielen Papieren, denn es liegen ja einige Gutachten vor.
„Vielleicht sollte ich darauf aufmerksam machen, daß das hintere Kennzeichen ein schmales sein muß. Is so eingetragen und es is auch wenig Platz.“
Das war der Startschuß.
„Das kostet 300 Euro Gebühr.“
„Das kann nicht sein, denn es steht nicht ausreichend Platz für ein DIN-Kennzeichen zur Verfügung und außerdem ist ein schmales Kennzeichen im bisherigen Kfz-Schein eingetragen.“
„Für ein schmales Kennzeichen mit weniger Buchstaben und Ziffern muß ich Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die kostet 80 Euro.“
„Eine Ausnahmegenehmigung mit Gutachten is doch schon im alten Kfz-Schein aus Kassel eingetragen.“
„Das war in Kassel. Wir sind hier ein neuer Fall.“
„Seit wann gilt die Straßenverkehrszulassungsordnung nicht mehr bundesweit?“
Keine Antwort.
„Wenn Sie mit zwei Buchstaben und zwei Ziffern hinkommen, dann brauchen Sie keine Ausnahmegenehmigung.“
„Vor einigen Wochen habe ich H 2 ohne neue Ausnahmegenehmigung erhalten.“
"Die Vorschriften ändern sich wöchentlich."
"?"
Inzwischen wurde die wohl erfahrenere Kollegin eingeschaltet. Die empfahl einen Herrn zu befragen, der sich damit besser auskennen würde. Pause bis die Erkundigung eingeholt war.
„Wie gesagt, wenn Sie Schmalschrift haben wollen, dann kostet das 300 Euro. Zwei Buchstaben und zwei Ziffern kosten nix.“
„Es kann nicht sein, daß ich ein bis vor wenigen Tagen in Kassel zugelassenes Fahrzeug nicht zu den üblichen Gebühren in Lippstadt zulassen kann.“
Da schaltet sich die Kollegin vom Nachbarschreibtisch wieder ein, weil sie wohl zu Recht Ärger erwartet: „Frag‘ doch mal (Name vergessen) vom Schilderdienst. Die kennen sich aus.“
Zwei Telefonate mit den Damen vom Schilderdienst wurden geführt. Ergebnis: Es gibt 36 cm breite Kennzeichen und da lassen sich in Normal-Schrift ein Buchstabe und ein bis zwei Ziffern unterbringen. Wenn im Gutachten keine Schmalschrift angegeben ist, dann dürfen sie auch keine Schmalschrift ausführen.
Sicherheitshalber wird eine Kollegin, die bereits Feierabend hat, zu Hause angerufen und in diesem Fall befragt. Beratschlagung der Kolleginnen vor Ort: „Also darf er ein schmales Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Ziffer bekommen in Normal-Schrift ohne zusätzliche Gebühr. Und was ist mit Wunsch-Kennzeichen-Gebühr? Muß er die zahlen?“
Die Kollegin: „Jein. Wenn er außer LP keinen Wunsch äußert nicht.“
„Nach LP is mir alles egal.“
„Aber ich komme an die freien Nummern mit einem Buchstaben nicht ran, die sind reserviert.“
Die Kollegin: „Ja, die sind für genau solche Fälle reserviert.“
Die Kollegin muß zum Computer rüberkommen und per Mausklicks helfen, an diese besondere Liste zu gelangen. Ohne zusätzliche Gebühren darf ich mir Schilder anfertigen lassen. Dazu habe ich vorher noch probiert, was paßt. Es könnten sogar mehr als 36 cm untergebracht werden.
Bevor die Stempel auf die Kennzeichen gepappt werden, wird das schmale Kennzeichen auf seine Breite kontrolliert – aber nicht das Auto.
Ein Beweisfoto kommt hoffentlich morgen. Heute hat es so sehr geregnet, daß ich keine Lust auf Fotos machen hatte.
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