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Mir ist eine Kundschaft an meinen Pickup gefahren. Meine Werkstatt im Nachbarort kann nicht auf die Teilepreise für den Isuzu zugreifen, folglich habe ich den Kostenvoranschlag in der Vertragswerkstatt erstellen lassen, da ich eh wegen der Airbagleuchte dort war. Mir wurde gesagt, die Kosten übernimmt der Versicherer des Gegners. Dies hat mir auch mein Kunde gesagt (selbst Versicherungsmakler). Es ist halt so, dass der Schaden abgerechnet ist, 11xx,xx EUR, Kostenvoranschlag macht 10% des Kostenvoranschlags aus.
Gibts da irgend eine Gesetzesregelung, im Netz hab ich widersprüchliche Aussagen gefunden. Mir ist auch klar, dass die Kosten des KV mit einer evtl. Rep verrechnet werden, jedoch lass ich das für günstigeres Geld im Nachbarort reparieren.
Wer weiß was, gerne mit Link.
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Hast Du ein Gutachten gemacht? Oder wer hat den Schaden bewertet? Übernimmt die Versicherung überhaupt keine Kosten nur ein Teil von?
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Das Kostenvoranschläge kostenpflichtig sind hat keinen Zusammenhang mit der Versicherung und beruht auch nicht auf irgendwelchen Gesetzen. Auch der Prozentsatz ist nicht fest.
Das ist eine Sache, die die Firmen selbst machen. Einfach aus dem Grund, dass es theoretisch ein komplettes Gutachten ist - nur ohne offzielle Absegnung. Dort ist alles durch den Unfall beschädigte gelistet und jede Arbeit, die zur Beseitigung des Schadens durchgeführt werden muss. Um die Kunden dann daran zu binden, dass der Schaden in der eigenen Werkstatt repariert wird, wird das Erstellen des Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt.
Geht der Kunde mit einem solchen Kostenvoranschlag zu einer anderen Werkstatt sparen die sich dann die Aufnahme des Schadens. Sie können einfach das vorliegende gegenrechnen und haben so auch noch Einblick in die Preise der Konkurenz.
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Bei meinem letzten Schaden -
(Streifschaden ,die Tür und Kotflügel zu ersetzen ganze Seite Lacken)
wurde nach Gutachten vom Sachverständigen abgerechnet.
Verfahrensweise:
Gutachten erstellt
Vorschuss erhalten
Fahrzeug selbst instandgesetzt
Nachgutachten gemacht(Fahrzeug fertig)
Restbetrag erhalten abzüglich Mwst.
Dei Mwst der Teile kann man durch nachweis mit der Rechnung
noch einfordern.
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Ja, ist mir schon klar, nur warum wird mir 2mal gesagt, die Kosten des Kostenvoranschlags werden übernommen, wenn sie das letztendlich nicht werden. Ich hätte auch ein Schadensgutachten machen lassen können, das hätte dann deutlich mehr gekostet und MÜSSTE die Versicherung dann wohl übernehmen.
Es wurde halt nur ein Kostenvoranschlag vom Vertragshändler erstellt.
Der Schaden wird günstiger in ner freien Werkstatt repariert. Nix wildes, aber gehört halt gemacht. Stoßstangenträger brauch ich nicht neu, den kann man wieder hinbiegen, dass der Spalt zur Karosse passt.
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Da wärst Du wohl besser gleich zu einem anerkannten Gutachter gefahren. Die Logik der Versicherer muss man nicht verstehen.
Naja, wollte es für den Kunden so machen, dass es für ihn am günstigsten kommt, und er es evtl. selbst zahlen kann. Dass die Teile so teuer sind hab ich nicht gedacht. Wollt halt eigentlich kein Gutachten machen lassen, ist ja eigentlich eine Lapalie der Schaden. War wohl ein Fehler.
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Zitat von barney im Beitrag #5
Ja, ist mir schon klar, nur warum wird mir 2mal gesagt, die Kosten des Kostenvoranschlags werden übernommen, wenn sie das letztendlich nicht werden.
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Das mit den Kostenvoranschlag ist so eine Sache. Hatte mit dem Opel Zafira von meinen Schwiegereltern vor ein Paarjahren ein Unfall auf der Autobahn bei Tempo 150Km/h. Bin Nachts über den Rest eines LKW Reifens gefahren der sich samt Stoßstange vom Auflieger verabschiedet hatte. Bin der Stoßstange ausgewichen, hatte aber wegen der Dunkelheit den Reifen nicht gesehen. Folglich-> Stoßstange vorne defekt, Frontmaske gerissen, Erdgastanks und Auspuff sowie Heckstoßstange Beschädigt. Kosten Faktor waren damals knapp 2t.€ Auto vom ADAC abschleppen lassen Leihwagen erhalten etc. Kostenvoranschlag von der Werkstatt die mit dem ADAC zusammengearbeitet hat 300€. In der Werkstatt Reparieren lassen und abgeholt. Kosten die von der Versicherung der Spedition übernommen worden sind waren: Abschleppen (ist bei ADAC Mitgliedern eigentlich mit drin), Leihwagen für die Zeit und Reperatur. Den Kostenvoranschlag mussten wir selbst bezahlen, da dieser laut der Versicherung nicht nötig gewesen wäre, die hätten den Wagen Reparieren lassen und gut.
Es waren aber auch noch 6 andere Fahrzeuge mit verwickelt.
Der Geländewagen ist doch dein Auto für dein Unternehmen oder? Kannst du da nicht noch was hinbekommen mit Verdienst Ausfall während der Reparatur, da du den Wagen ja wenn er in der Werkstatt steht nicht benutzen kannst? Und du somit manche Materialien nicht zur Baustelle bringen kannst?
Manche Versicherrungen bieten auch an den Materialpreis zu bezahlen ohne die Mehrwertsteuer sowie nur ein teil der Arbeitsstunden wenn man es selbst macht.
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Zitat von Kröte im Beitrag #8Zitat von barney im Beitrag #5
Ja, ist mir schon klar, nur warum wird mir 2mal gesagt, die Kosten des Kostenvoranschlags werden übernommen, wenn sie das letztendlich nicht werden.
Weil die Versicherungen schlicht weg davon ausgehen, dass die Kunden die Kostenvoranschläge in der Werkstatt machen lassen, wo der Wagen auch repariert wird. Alle finanziellen Geschichten regeln die Versicherungen anschließend dann mit der entsprechenden Werkstatt. Wenn man fiktiv abrechnet, werden die Kosten für den Kostenvoranschlag nicht übernommen.
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