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Es kommt drauf an wer das Foto gemacht hat, der hat des Copyright drauf.
Ohne Nachfragen geht da aber normal garnix
Der wichtigste Unterschied ist meiner Meinung nach, ob man eine Privatperson oder nicht ist. Wenn ich es also für gewerbliche Zwecke nutzen möchte, muß ich wohl erst die Erlaubnis einholen?!?!
Wie schon gesagt, es kann nicht rechtens sein. Aber was soll es? Soll ich den Nr.1 Schadensgutachter von PB verklagen, wegen sowas? Nein, sicher nicht. Das gibt nur graue Haare. Wie sagte eins der Bundeskanzler? Was hinten rauskommt, das zählt!
Die Fotos waren für das Classic Data Gutachten, mit dessen Ergebnis bin ich zufrieden, das der T jetzt auch eine richtige Zulassung hat macht mich noch zufriedener, belassen wir es dabei.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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