!!!! Ich schreibe im Auftrag von Birk, da er momentan kein Internet hat!!!!
Liebes Forum,
Heute schickte mir Birk eine SMS mit folgendem Inhalt:
"Hi...kannst Ihr malausfindig machen, was versicherungen für nencivic AG bei Totalschaden zahln?meiner hat grad ein hausdach abbekommen ...birk"
Er stand bei seiner Tante auf dem Grundstück und dabei sind Ihm Dachziegel aufs Auto geschleudert worden. Einer muss wohl noch in der Frontscheibe stecken. Einem Nachbarn ist ein Hase vors Auto geflogen. Er Sprang aus dem Straßengraben und wurde über die Straße geweht, so sehr stürmte es!
Birk hat leider kein Internet im moment und so nehme ich das für Ihn in angriff (nach telefonischer Absprache)
Jetzt die Frage: Wer zahlt was? Teilkasko hat Birk nicht. Übernimmt das die Gebäudeversicherung seiner Tante
Birk baucht folgende Teile für seinen AG:
- Frontmaste
- Stoßstange (Facelift)
- Windschutzscheibe
- Staubsauger für die ganzen Scherben
Wenn ihr etwas anbieten könnt, wäre euch Birk sehr dankbar. Es ist wirtschaftlich eigentlich ein Totalschaden aber ihr wisst, wie sehr man an einem Wagen hängen kann.
Angebote bitte direkt an Birk under der Telefonnummer (ist mit ihm abgesprochen):
0162 696 443 5
Bilder vom Schaden kommen noch ..... *heul
eure Doreen
Oh Mann, was für ein Mist.Da zahlt keine Versicherung, sicher.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Ab einer nachgewiesenen Sturmstärke zahlt soetwas in der Regel
die- sofern abgeschlossen - Wohngebäudeversicherung des Grundstückeigentümers.
Fotos machen !
Schaden aufnehmen !
Ohne Gewähr !
gruß
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Oh nein!!! Das darf doch nicht wahr sein!!! Schei..e!!!
Mein Männe ist der Meinung, daß die Gebäudeversicherung zahlt, sofern er beweisen kann, daß es tatsächlich Sturm war! Also mindestens Windstärke 9.
Wünsche ihm viel Glück bei der Wiederbeschaffung der Teile! Das wird schon wieder!!!
www.heppert-carshooting.com - Infos zu unseren Autos und mehr!
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Oh man...das ist hart.
Die Gebäudeversicherung wird nur haften, wenn denn auch eine entsprechende Sachmängelhaftung für höhere Gewalt wie Naturschäden abgeschlossen wurde. Ich glaub fast das Guido recht hat...
Wir hatten ausreichend zerschlagene Autos nach Cyrell in der Werkstatt. Ich weiss von daher worüber ich schreibe.
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Die Gebäudeversicherung müsste normalerweise den schaden bezahlen.
Ein Kumpel von mir ist dem sein Auto von herum fliegenden Ästen getroffen worden, die Teilkaskoversicherung hat den schaden bezahlt.
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Birk hat aber keine TK.
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Die Wohngebäudeversicherung wird wohl doch nicht den
Schaden am Auto bezahlen. Ich habe mal nachgeschaut , und in den
Versicherungsbedingungen steht, das bei Sturm der entstandene Schaden
am Gebäude versichert ist . (Dies mag bei anderen Versicherungen anders sein.)
Textauszug Wohngebäudeversicherung.
1. Welche Sachen sind versichert?
1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude.
1.2 Zubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder dessen
Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert, soweit es sich in dem
Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.
Als mitversichert betrachten wir ohne besondere Vereinbarung Zäune,
Müllboxen, Hundezwinger; Geräteschuppen und Gartenhäuschen bis
jeweils 15 qm Grundfläche.
1.3 Weiteres Zubehör, Photovoltaikanlagen sowie sonstige Grundstücksbestandteile
auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück
(Versicherungsgrundstück) sind nur auf Grund besonderer Vereinbarung
versichert.
1.4 Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter
auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach
dem Mietvertrag das Risiko trägt (Gefahrtragung). Die Versicherung dieser
Sachen kann vereinbart werden.
2. Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
2.1 Entschädigt werden – sofern entsprechender Versicherungsschutz vereinbart
ist – nach Ziffer 1 versicherte Sachen, die durch
a) Brand, Blitzschlag – einschließlich Überspannung durch Blitzschlag –,
Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung (siehe Ziffer 3.1),
b) Leitungswasser (siehe Ziffer 3.2),
c) Sturm, Hagel (siehe Ziffer 3.4)
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses
abhanden kommen.
3.4 Sturm, Hagel
3.4.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke
8.
Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück
nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt,
wenn Sie nachweisen, dass
– die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in
einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen
Sachen angerichtet hat oder
– der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten
Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
3.4.2 Versichert sind nur Schäden, die entstehen
a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen
(siehe Ziffer 1);
b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände
auf versicherte Sachen (siehe Ziffer 1) wirft;
c) als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 3.4.2 a) oder b) an versicherten
Sachen (siehe Ziffer 1) oder an baulich verbundenen Gebäuden.
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Zuständig ist dann wohl die Eigentümerhaftpflicht vom Gebäudeeigentümer.
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Zitat
Zuständig ist dann wohl die Eigentümerhaftpflicht vom Gebäudeeigentümer.
Der Gedanke kam mir auch schon. Aber , wer ist der Verursacher,der Sturm, oder
der Grundstückseigentümer ?
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Wenn das eigene Auto getroffen wird, dann zahlt die Versicherung nichts. Wenn aber Fremdes Eigentum beschädigt wird, dann zahlt die Versicherung. Jedoch muss man nachweisen, dass am Tage des Schadens mind Windstärke 8 geherrscht hat. Beweisen kann man das mit Zeitungsbelegen oder durch aussagen des deutschen Wetterdienstes! Wenn jedoch im Umkreis weitere Schäden entstanden sind, dann reicht das zumeist auch aus. Welche Versicherung hier aufkommt ist jedoch so eine Sache. Birks Tanta hat eine Versicherung, die diese Schäden jedoch mit abdeckt.
Der Gutachter kommt morgen zu Birk und schaut sich den Schaden ersteinmal an.
Hier mal noch ein Interessanter Link zum Tema, da es hier im Forum auch noch weitere Leute betreffen könnte:
http://www.aktienboard.com/forum/archive/t-50423.html
http://www.bild.de/BILD/auto/2009/11/kfz...rsicherung.html
eure Doro
Zitat
Birks Tanta hat eine Versicherung, die diese Schäden jedoch mit abdeckt.
Der Gutachter kommt morgen zu Birk und schaut sich den Schaden ersteinmal an.
Das ist Glück im Unglück. Ich wünsche Ihm , das alles gut wird.
Mir ist am Haus auch schon ein mal ein Dachziegel bei Sturm herunter gekommen,
nicht auszuden'ken was passieren kann wenn Besucher geschädigt würden.
Bitte über den Verlauf/Ausgang berichten .
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Das ist hart. Bei der Zeit und Liebe die er in das Auto gesteckt hat.
Gut dass bei uns nur ein etwas windigeres Wetter ist. Von Sturm sind wir meilenweil entfernt.
Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!
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