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Hallo weiss jemand was mit 20 Jahre alten Autos ist?
kann man die noch anmelden als Youngtimer?
Mein Prelude ist ja bald 30 da kann ich mir ja ein Oldtimerkennzeichen reservieren ode rgeht das nur für Spezielle Modelle?
Lieben Gruß
Thomas
Nein. Seit dem 01.03. muss ein Oldtimer 30 Jahre alt sein. Egal ob für das 07er oder H-Kennzeichen. Die Youngtimer gab es noch nie so im Gesetz. Den Unterschied gab es nur bei der 07er-Nummer. Die Versicherungen stufen weiterhin Youngtimer - Oldtimer - Veteranen ab.
Steuerseitig lohnt es sich nun erst ab 30 Jahren, wenn man das Fahrzeug auf das H-Kennzeichen prüfen lässt oder die 07er Nummer beantragt.
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Kleine Ergänzung:
Für die 07-Nummer ist mittlerweile auch TÜV und AU nötig, also das gleiche Prozedere wie beim H-Kennzeichen. Also würde ich jedes Auto für die 07-Nummer H-Kennzeichen fahren, muß man dann ja nicht machen und kanns in die 07-Nummer aufnehmen. Bedingung sind halt die 30 Jahre, jünger geht nix mehr.
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Wobei TüV wieder bundeslandabhängig ist. Niedersachsen ist viel kulanter, was die Zulassung, Umzug, WIederzulassung, Eingangsuntersuchung betrifft. Die schreibt der Dachverband für Oldtimer DEUVET dazu:
In Antwort auf:
Erst vor kurzem konnten wir erreichen, dass NRW den Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen auch im Falle eines Umzuges innerhalb NRWs sicher stellt.
Niedersachsen geht nun einen deutlichen Schritt weiter im Sinne der Oldtimerszene.
Nich nur im Falle eines Umzuges innerhalb Niedersachsens bleibt das Rote 07-Kennzeichen erhalten. Auch bei Zuzug aus anderen Bundesländern kann der Halter eines Roten 07-Kennzeichens sein Kennzeichen in Niedersachsen erneut für die eingetragenen Fahrzeuge erhalten - auch wenn diese noch keine 30 Jahre alt sind.
Aber Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter: sogar beim Kauf eines Young- oder Oldtimers mit Rotem 07-Kennzeichen - unabhängig vom Bundesland der bisherigen Zulassung, kann das Fahrzeug hier vom Käufer wieder auf ein Rotes 07-Kennzeichen eingetragen werden. Oldtimerfreundlicher kann die Bestandsschutzregelung nun wirklich nicht ausgelegt werden.
Allerdings bleibt anzumerken, dass es sich rechtlich dennoch um eine Neuzuteilung handelt. D.h, dass die seit dem 01.03.2007 erforderliche Eingangsuntersuchung - entsprechend dem H-Kennzeichen-Gutachten - erforderlich ist. Aber auch hier geht Niedersachsen einen Weg im Sinne der Oldtimerszene: im Falle eines Umzuges legt es Landesverkehrsministerium in das Ermessen der Zulassungsbehörde auf die Eingangsuntersuchung zu verzichten.
Unsere Arbeit trägt weitere Früchte: gegenüber den Landesverkehrsministerien hatten wir argumentiert, dass bei einem Umzug kein sachlicher Grund besteht auch für Fahrzeuge unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen dies am neuen Wohnort nicht erneut zuzuteilen.
In NRW ist man nun unserer Argumentation gefolgt. Bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes NRW wird das Rote 07-Kennzeichen erneut zugeteilt – auch, wenn das Kraftfahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist.
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