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Hallo Leute
Ich habe mich lang und breit mit dem Thema Deutsche Umweltzonen und Ausländische Oldtimer auseinander gesetzt, sehr zum ärger von manchen Alteingesessenen wie etwa dem http://www.oldtimer-info.de wo man soweit ging das man mir sogar bereit war eine eventuelle strafe zu zahlen wenn ich bloss aufhören würde dort zu nerven ;)
Gugst du hier: http://forum.oldtimer-info.de/showmessages.afp?xid=912451
Sachverhalt und stand der Dinge:
----- Original Message -----
From: Kunc Doris (TOU 1)
To: Rainer ADAM
Sent: Monday, February 18, 2008 11:27 AM
Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone
Sehr geehrter Herr Adam,
vom ADAC haben wir nun folgende aktuelle Info (Stand 2/08) bekommen:
Freie Fahrt für Oldtimer
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes
"07" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen
auch ohne Plaketten befahren.
Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann
ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der
roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter
von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht
akzeptiert werden unpassende Umbauten, wie z.B. zum "Hot Rod".
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten
Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules
Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern
- siehe http://www.fiva.org
Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist,
sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
mfg
Doris Kunc
ÖAMTC
Also, bevor ihr nach Deutschland fahrt mit einem Ausländischen Oldtimer klärt das vorher!!!