Ja, da hast du wohl recht. Würd er mein Kind tot fahren, dann würd der sein ganzes Leben nicht mehr froh werden, das würd ich garantieren.
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Niemand möchte jemals in einen Unfall verwickelt werden, nicht der
Verursacher und auch nicht der Geschädigte. Es passiert einfach, warum auch immer.
Will man weitläufig die Unfallzahlen runter haben, müsste der Gesetzgeber
zu drastischen Maßnahmen greifen. Zum Beispiel ein Tempolimit oder harte Strafen
bei Regelüberschreitung. Gefängniss bei Alkoholfahrt oder Bußgeld im 4-stelligen Bereich, das hilft.
Andere Länder machen es erfolgreich vor.
Natürlich auch Unfallprevention an allen Fronten. Termindruck, den viele Kraftfahrer beklagen,
kann man allerdings nicht per Gesetz beikommen.
Letztendlich können wir alle nur hoffen und bitten, dass wir als Teilnehmer
im Strassenverkehr von schlimmen Ereignissen verschont bleiben.
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Wenn die Angaben im Artikel von Merkur online stimmen, dann fände ich es ganz gut, wenn die Justiz das mögliche Strafmaß einfach mal etwas weiter ausschöpfen würde.
- Der Angeklagte ist zum achten(!) mal straffällig geworden.
- Er fuhr nicht nur viel zu schnell, sondern auch übermüdet und nach Drogenkonsum.
Ich habe nicht den Eindruck (ich mag mich täuschen), dass hier jemand einfach einen Fehler gemacht hat. Ich habe aus dem Artikel heraus eher den Eindruck, dass hier jemand generell nicht viel auf Gesetze gibt und dabei eine beeindruckende Lernresistenz an den Tag legt.
Wenn der Typ ein paar Jahre weggesperrt wäre, würde er sich wahrscheinlich kaum zum besseren ändern.
Aber die paar Jahre lang wäre die Bevölkerung vor ihm geschützt.
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Zitat
Ich habe nicht den Eindruck (ich mag mich täuschen), dass hier jemand einfach einen Fehler gemacht hat. Ich habe aus dem Artikel heraus eher den Eindruck, dass hier jemand generell nicht viel auf Gesetze gibt und dabei eine beeindruckende Lernresistenz an den Tag legt.
genau diesen Eindruck hab ich auch. Deshalb finde ich ja auch das er die schlimmsten Unfallopfer (davon gibt es leider viel zu viele) pflegen sollte. In der Hoffnung das ihm das auch mal bewusst wird.
Schlimm, echt schlimm. Ich verstehe das auch gar nicht das einem soetwas so oft passieren kann - also ich bin seit meinem Unfall noch vorsichtiger (oder auch schißig genannt) geworden. Der sollte kein Auto mehr fahren dürfen
Klar gibt es rücksichtslose Typen die sich einen Dreck um Gesetze scheren und durch
ihr Verhalten andere gefährden. Unbestritten, solche gehören nicht auf die Strasse.
War der Fahrer wirklich mehrfacher Straftäter? Dann bin ich mir sicher, dass er schon einmal
eine MPU-Begutachtung (!) hatte.
@Hondaengel, möchtest du wirklich das solch eine Persönlichkeit
als medizinische Pflegefachkraft eingesetzt wird ?
Soll sein soziales und persönliches Fehlverhalten, welches ja mehrfach nachgewiesen wurde,
durch eine unqualifizierte Pflege an Unfallopfern gewandelt werden ?
Nachdenkliche Grüsse
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Das Grundprinzip unserer Rechtsprechung ist die Rehabilitation, die Rückführung in die Gesellschaft.
Deswegen muss ich Julia beipflichten, nicht in den Knast, da wird alles noch schlimmer. Besser ist ,Opferhilfe zu leisten. So spricht einer, dessen Kind noch kein Unfallopfer ist, also leicht gesagt.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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"offtopic"
Zitat von Ubbedissen
@Hondaengel, möchtest du wirklich das solch eine Persönlichkeit
als medizinische Pflegefachkraft eingesetzt wird ?
Ein Ex-Mitarbeiter von mir (bin ich froh, dass der weg ist), der ist jetzt in einem Altenheim tätig. Das nennt man dann ganz einfach Pflegekraft, das könnte jeder hier ohne große Vorbildung machen. Genommen würde auch wohl fast jeder werden, da in diesen Berufen immer gnadenlos unterbesetzt ist.
Pflegefachkraft ist die Bezeichnung nach der Lehre. Die dürfen dann auch Spritzen geben, Tabletten reichen usw.
Ich würd den als Straßenarbeiter oder im Steinbruch einsetzen. Der soll an seine körperlichen Grenzen kommen. Aber die deutsche Rechtssprechung sagt ja leider was anderes.
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Ich denke schon das sowas helfen könnte. Egal wie cool man ist und die leck mich am A rsch Einstellung hat - das würde selbst den coolsten zum Überlegen bringen - vielleicht nicht direkt, aber er sollte da ja nicht nur ein Praktikum machen.
Und weiter gehts:
http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/c...con/914558.html
Zitat
Das Warten auf ein Urteil geht weiter
Prozess um tödlichen Unfall im Hofbergtunnel: Psychiater soll Angeklagten begutachten
Der Berufungsprozess um einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang im Hofbergtunnel nimmt kein Ende: Bis zum 31. Oktober soll nun ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten über den 23-jährigen Tim P. anfertigen, der im Oktober 2009 sein neues Auto mit überhöhter Geschwindigkeit gegen die Tunnelwand fuhr. Sein bester Freund, der auf dem Beifahrersitz saß, kam dabei ums Leben.
Wie berichtet, sprach das Amtsgericht den Angeklagten im Mai 2010 wegen fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil ein.
Verteidiger greift Toxikologin scharf an
Gestern präsentierte die Toxikologin Eva Walser vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität München der sechsten Strafkammer des Landgerichts als Berufungsgericht ihr Gutachten zu einem Drogenkonsum des Angeklagten vor dem tödlichen Unfall. P. hatte bereits beim ersten Prozess eingeräumt, eine Woche vor der Unfallfahrt einen Joint geraucht zu haben. Die Toxikologin hält diesen Zeitrahmen für unwahrscheinlich: Nach so vielen Tagen hätte man bei einer derart geringen Menge im Blut wohl nichts mehr gefunden. Walser geht davon aus, dass der Joint maximal 24 Stunden vor dem Unfall geraucht worden ist. "Das legen die Werte nahe." Walser nahm bereits am ersten Prozess als Gutachterin teil. Damals gab sie für den Drogenkonsum noch einen Zeitrahmen von 48 Stunden an. Dr. Kai Wargler, Verteidiger von Tim P., schoss sich auf diesen Unterschied ein und nahm die Gutachterin in eine Art Kreuzverhör. Wie sie dazu käme, dem Gericht zwei unterschiedliche Werte zu präsentieren? "Wie lange machen Sie ihren Job denn schon?" Walser blieb ruhig und zählte ihren beruflichen Werdegang detailliert auf. Zu der geänderten Zeitangabe sagte sie, sie habe die Studie, an der sie sich beim ersten Prozess orientiert habe, nochmals durchgearbeitet. "Jetzt halte ich die Ergebnisse für eher zweifelhaft."
Walser führte weiter aus, dass ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, Selbstüberhöhung und ein mangelndes Einschätzungsvermögen typische Folgen eines Drogenkonsums seien. Das würde auch bei Tim P. den Fahrfehler beziehungsweise sein Fahrverhalten erklären. Nähere Ausführungen dazu erhofft sich das Gericht vom psychiatrischen Gutachter. -kö-
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Aus is und wahr is, das gor is.
http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/c...con/929247.html
Urteil bestätigt, denke, damit ist der Fall endgültig abgeschlossen.
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Obwohl ich das Urteil sehr milde finde, ist es vielleicht besser jetzt zuende - nun können Familie und Freunde damit abschließen.
Zitat
Die größte Strafe für Tim P. sei ohnehin, dass sein Freund durch seine Schuld gestorben sei: "Dieses Wissen wird ihn sein Leben lang verfolgen.
Dem ist nichts anzufügen
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! Jahr und 4 Monate - lächerlich!
Hoffe der braucht nun sein Leben lang psychischen Beistand, weil er tatsächlich nicht mit dem Umstand klarkommt seinen besten Freund getötet zu haben!
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