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Moin,
hab eben mal meine neuen Felgen drauf gem8 und hab mir die frage gestellt ob ich die so überhaupt eingetragen bekomm? Sind RH Classic Typ 7525II 7x15 ET25.
Genau die gleichen hab ich schon mal auf nem ED9 gesehen. http://www.maxrev.de/verkaufe-rh-classic...htet-t65296.htm
Die gleiche Größe hatte ich auch auf meinem EE9. Wurden anstandslos eingetragen!
"Für alles über 8 Minuten zieh ich mir keinen Helm auf" W. Röhrl
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Auf dem dritten bild stehen die ja schon ziemlich weit raus.... deswegen
Ist richtig!
Ich hatte aber auch die Radkästen gaanz leicht rausgezogen!
Aber es waren 100%ig Felgen mit ET25!
Andererseits würd ich es einfach versuchen!
Sehen übrigens klasse aus in weiss
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Danke hab ich selber gemacht hat 40€ gekostet die lackiererei... vorher au selber gesandstrahlt
Laut Gesetzgeber muss das Profil unterm Blech stehen.In deinem Fall würde ich mal sagen Eintragung=
Tut mir Leid ist aber so
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Die Lauffläche muss abgedeckt sein:
In Antwort auf:Quelle: Verkehrsportal, StVZO §36a
Zu beachten sind zu dieser speziellen Frage die Vorschriften über Radabdeckungen, geregelt in § 36a StVZO.
Da steht aber nicht, was bei Radabdeckungen zu beachten ist. Hierzu gibt es wieder eine Rili. Das ist die vorläufige Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S 66
Entscheidend ist insbesondere Abs. 1 Satz 1
"(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht."
Das bedeutet, wenn das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat, dann darf die Außenflanke und der Felgenrand (Felgenhorn), über die Radabdeckung hinausstehen.
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Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Dann greift die Rili 78/549/EWG ergänzt durch die Rili 94/78/EG.
In Anhang I Pkt. 2.1.1 dieser Rili wird ausgeführt, dass die Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens ... abzudecken.
Also nichts mehr mit überstehenden Rädern!!!
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Welche Mittenzentrierung haben denn die, glaub kaum, dass ET25 für Honda freigegeben ist, daher wohl auch andere NLB.
Am besten mit KBA Nummer zum TÜV fahren und fragen.
Ich tendiere zu NEIN!
Lauffläche muß im oberen Drittel des Radlaufs abgedeckt sein.
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Mittenzentrierung müsste 56,1 sein... wenn der tüv sagt nein zieh ich die radläufe nen bisschen... und wie gesagt die gleichen waren /bzw sind auf nem ed9 gelaufen sie link oben... und die stößstange ist dran weil ich die zierleiste net mehr hab
das 3te bild ist aber keine lauffläsche also daher sage ich mal, eintragung = geht
Dann hat da wohl jemand mit nem Messer Ritzen in die Reifenflanken geschnitten.
Ich sehe da eindeutig das Profil
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Zitat von Ronny
Dann hat da wohl jemand mit nem Messer Ritzen in die Reifenflanken geschnitten.
Ich sehe da eindeutig das Profil
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Habe eine solche Grenznahe Eintragung hinter mir und kann die nur sagen was der Prüfer sagte.
Im obersten Drittel darf kein Profil zu sehen sein.Die Felge oder die Reifenflanke ist egal.(steht bei mir beides über)
Also ich bleibe dabei das die Felgen-Reifen Kombination nicht eingetragen wird.
Wenn die gelbe Linie als Maß gelten soll denke mal nach wie weit das alles raussteht
Am Ende wird der Tüv entscheiden
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