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Hallo zusammen,
rege mich gerade über die Dilettanten von der DEKRA auf.
Ich war Mitte August zwecks Oldtimer Gutachten bei der DEKRA. Dem Prüfer habe ich gesagt, dass ich auch eine Aussage über den Wiederbeschaffungswert (WBW) benötige.
- Gutachten kommt, aber nur mit Marktwert (MW)
- am nächsten Tag eine Email an den Prüfer geschrieben, mit der Bitte um Nachreichen des WBW -> keine Reaktion
- 2 Monate später, erste Mahnung
- Email an Prüfer und Buchhaltung mit der Bitte um Nachreichen des WBW -> keine Reaktion
- weitere 2 Monate später, zweite Mahnung erhalten
- erneut Email an Prüfer, Buchhaltung, Standortleiter und Sekretärin mit der Bitte
- auf einmal meldet sich der Prüfer und meint: entweder MW oder WBW
Kennt ihr das ebenfalls?
Warum soll nur eine Wertangabe möglich sein?
Zumal ich bei der Untersuchung auf den WBW hingewiesen habe und diese bei so einem seltenen Auto auch mehr Sinn macht. Weil MW ist angesichts der geringen Präsenz und Vergleichbarkeit schwierig.
Ich habe gerade eine ziemlich saftige Email an den Laden geschrieben und deren Dienstleistung und Kundenservice arg in Frage gestellt.
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Im Gutachten wird Marktwert oder Wiederbeschaffungswert ausgewiesen, je nach dem
was bei Auftragserteilung gewählt wurde.
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Aber warum ist nicht beides möglich?
Zudem habe ich auf den WBW hingewiesen.
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Tja, den Teil hat man mir unterschlagen.
Denn sonst hätte ich mich für den WBW entschieden
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Der Wiederbeschaffungswert variiert auch immer nach aktuellem Angebot. Das nützt Dir im Zweifelsfall recht wenig, wenn zB aus einem dummen Zufall im Zeitraum des Schadensfalles gerade drei sehr günstige Legend-Coupés angeboten werden, dann richten die den WBW danach aus. Ich denke, Du hast mit dem Marktwert den wichtigeren und auch stabileren Wert bekommen.
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Verwechselst du das nicht? Der Marktwert orientiert sich doch am aktuellen Markt (also Angebot und Nachfrage).
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Hier mal eine offizielle Version:
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.- neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
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Inoffiziell an eigenem Beispiel vorgerechnet:
Mein Datsun 280ZX hatte ein Wertgutachten von 14.000.-€ - es gab einen Schadensfall. Die Versicherung guckte im Netz und gab einen Wiederbeschaffungswert von 7.500.-€ an, weil das der billigste fahrbare Datsun war, der gerade angeboten wurde. Durch mein Wertgutachten konnte ich mich rechtlich wehren, denn das Wertgutachten gab den genauen Zustand des Wagens an - der natürlich viel besser war, als das günstige, im Netz angebotene Modell. Also, ums kurz zu machen: Du hast auf jeden Fall das richtige Gutachten :-) Freu Dich.
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Okay, aber die Versicherung kann doch nicht einen x-beliebigen Wagen aus dem Netz als Grundlage nehmen.
Das ist als würde jeder das gleiche Gehalt bekommen.
Weil er einen Kopf, 2 Arme und eine Nase hat...
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Sollte man meinen. Ist aber leider so.
Und genau davor schützt Dich das Wertgutachten.
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Ich hatte mein Auto bei einem Classic-Data-Partner (Namen gern per PN) begutachten lassen. Bei Auftragserteilung wird man beraten, welches Gutachten angemessen ist (Kurzgutachten, Gutachten mit individuellen Schwerpunkten nach Wunsch, ausführliches Gutachten). Ich hatte das mittlere gewählt, da mein Flitzer ja keine Pagode oder sonstige Preispreziose ist.
Man steuert vorab Informationen zur Fahrzeuggeschichte bei, z.B. per Mail Dokumente zur Wartungshistorie etc. Der Wagen wird auf Termin vorgeführt, optisch und technisch geprüft (die sind echt gründlich), Fotos im vorab besprochenen Umfang gemacht. Der Termin dauerte etwa zwei Stunden.
Das Gutachten enthält drei Werte: Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert, nix mit entweder oder. Der Wiederherstellungswert ist vor allem bei Fahrzeugen interessant, die z.B. aus sentimentalen Gründen Investitionen erhalten haben, die wirtschaftlich gesehen nicht sinnvoll sind. Weiter enthält das Gutachten eine Seite Fließtext Zustandsbeschreibung zum Auto, unten mit Note, dann noch eine Seite mit Stichpunkten zu etwaigen Restaurierungsarbeiten o.ä., dann noch mehrere Seiten Fotodokumentation.
In meinem Beispiel kam das Gutachten zwei Tage nach dem Vorführtermin per Mail, wieder zwei Tage später per Post. Ist nicht billig gewesen, aber bei weitem nicht vierstellig und gemessen am Gegenwert eine sinnvolle Investition.
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Darf ich fragen, wie teuer genau? Denn ich mach bei den doch schon recht vielen Autos die ich habe immer nur Kurzbewertungen mit Wertgutachten. Reicht mir in der Regel, aber die von Dir genannten zusätzlichen Punkte sind natürlich auch durchaus intressant bei manchen Autos...
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Ich habe nun zwei Gutachten zum Preis von einem.
Einmal mit Marktwert, einmal mit Wiederbeschaffungswert.
Falls es mal notwendig ist, zieh ich einfach das passende aus dem Hut.
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