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Ich hab da ja mal nachgeforscht - in meinem Umkreis konnte sich keiner vorstellen, dass der Schaden aufgrund der defekten (?) Handbremse vom Hersteller bezahlt wird. Ausschlaggebend ist hier dann wohl auch die Betriebsanleitung und deren Aussage, wo ein Fahrzeug beim Abstellen zu sichern ist. Steht da Gang rein UND Handbremse hat sie verloren.
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Wenn eine defekte Handbremse (is ja offiziell die Feststellbremse!) schon nicht in Hersteller-Haftung geht, was soll das dann erst mit den selbstfahrenden Autos werden?
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Auto wurde mit Originalersatzteilen wieder hergerichtet, über Versicherung abgerechnet, Schadensrabatt bleibt, Selbstbehalt hat die Werkstatt übernommen. Fährt wieder und schaut aus wie vorher. Wird wohl nie jemand erfahren obs an der Handbremse lag oder nicht.
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