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Hallo Leute,
wißt Ihr, ob die normale Garantie eines Zweirades erhalten bleibt, auch wenn man nicht zum Honda Händler zur Inspektion fährt?
Ich würde ja gern zum Honda - Meisterbetrieb fahren, der ist jedoch unpraktischerweise in Essen. Bei uns um die Ecke ist eine Zweirad-Meisterwerkstatt, die allerdings Aprilia und Ducati vertreibt. Meint Ihr, das spielt eine Rolle?
In dem Kundendienstheft steht: "Lassen sie alle Wartungen von Ihrem Honda-Vertragshändler durchführen."
Jedoch steht dort nicht, daß der Garantieanspruch erlischt, wenn man dies nicht tut.
Was meint Ihr?
Bei den PKW ist die Gesetzeslage so, dass die Werkstatt nach originalen Wartungsplänen arbeiten muss, aber nicht zwingend eine Vertragswerkstatt des Herstellers sein muss um die gesetzliche Gewährleistung zu erhalten. Die Garantie erfolgt als freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt somit auch dessen Bestimmungen.
Bei Zweirädern weiß ich es leider auch nicht, aber sollte das wirklich anders sein?
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Danke für Deine Info,
genau das haben die mir bei Honda am Telefon auch gesagt.
Ich bin mir echt nicht sicher, ob es das Gleiche ist.
Markus ich denke wenn Du zu einem Hondahändler kommst mit einem evtl. Garantiefall an Deinem Roller, dann hast Du bessere Chancen auf eine Garantieabwicklung wenn Du alle Wartungen bei Honda hast machen lassen.
Die sehen das nicht gerne wenn da Fremdfirmen oder Freie Firmen im Serviceheft stehen.
Ich würde deshalb alles bei Honda machen lassen!