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Hab das heute mal zufällig erfahren,hier der LInk,Wie findet ihr das eure Meinung dazu:
http://www.kennzeichen-blog.de/neue-rich...fans/2011/09/22
Leben und Leben lassen
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Meine Meinung? Ändert sich eigentlich nichts relevantes, also egal.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Auch für Online Redakteure ist es wichtig nicht nur lesen zu können, sondern besser auch den Sinn zu verstehen bevor man Unsinn verbreitet.
Der geänderte und im Verkehrsblatt Heft 7 2011 Seite 257ff veröffentliche Text auf den sich die Redaktion bezieht führt dazu im sogenannten Anforderungskatalog aus :
• Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.
Gefordert ist also keine Zustandsnote 2 sondern die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit der Ziffer 2 des Anforderungskataloges. Und in der Ziffer 2 ist ausgeführt welchen Zustand das Fahrzeug haben muss.
2. Mindestzustand des Fahrzeugs
Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
• ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vor-schriftenlage.
• nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kul-turgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht"),
• kein Fehlen wesentlicher Teile,
• keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
• die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
In der Ziffer 3 wird dann die Art der Begutachtung und die Form des Gutachtens geregelt. Es wird also nirgends ein Gesamtzustand der Note 2 gefordert, der zudem in der Verordnung dann auch definiert werden müsste. Im Gegenteil, der Prüfer hat deutlich mehr Ermessensspielraum, sofern das Fahrzeug nicht verbraucht ist oder keinen zeitgenössischen Zustand mehr hat.
Leider geht diese Falschmeldung immer wieder durch die Presse, irgendjemand hat die Verordnung wohl nachlässig gelesen oder nicht verstanden und einer schreibt jetzt vom anderen ab.
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Danke sehr aufschlussreich,man kann nur dazu lernen
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Danke Thomas.
Banzaii..
Honda seit 1979..was anderes gibts da für mich nicht mehr.
Grüsse an die NSA und alle andern Geheimdienstschlapphüte..viel Spass beim schnüffeln.
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