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Ich kenn mich gar nicht mehr aus!
Mein VW Taro/ToyotaHilux zählt als gewerblicher LKW mit Hänger, über 3,5to zGG, gewerblich im Umkreis bis zu 50 km, Gartenbaubetrieb.
Leider wird das Fahrzeug auch privat mit Hänger genutzt, dann ebenfalls über 3,5to zGG, allerdings dann Österreich und bundesweit unterwegs.
Brauch ich jetzt einen Fahrtenschreiber oder nicht? Dekramann meinte bei der letzten HU ja, aber hat mir nie jemand gesagt, auch nicht als ich das erste Mal das Fahrzeug zuließ und die AHK eintragen ließ.
Aber bei einer Kontrolle ist ja nicht ersichtlich ob ich privat oder gewerblich unterwegs bin, als Einzelunternehmen steht ja immer nur mein Name als Fahrzeuginhaber drinnen. Und meinen Geschäftsaufkleber kann man ja magnetisch machen, wär ja das kleinste Problem.
Bin total unschlüssig und will vorbereitet sein, wenn der neue Pickup ins Haus kommt. Bei dem alten mach ich jetzt nichts mehr.
Steuerberater meinte zwar mal was von Fahrtenbuch, aber wir habens ohne probiert und das FA hats gefressen.
Noch eine Frage: Ein EU-Kontrollgerät, ist das der Fahrtenschreiber, oder ist das wieder was anderes.
Ich hoffe hier gibts Leute die sich mit der Materie bißl auskennen (Guido???)
DANKE im Voraus!
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Ja, genau genommen brauchst Du einen Fahrtenschreiber = EU Kontrollgerät.
Weil gewerblich genutzt, mit AHK und >3,5 To. ZGG. Das ist Bundesweit gleich.
Die Ausnahmegenehmigungen, sog. Handwerkerregel, sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
Also zum StVA und fragen.
Das mit der privaten Nutzung ist etwas "halbseiden", hängt also vom prüfenden Polizisten ab.
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Ich weiß, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für Gartenbaubetriebe bis 50 km Umkreis. Weiter komm ich gewerblich eh nicht. Aber wenn ich privat ein Auto hol, dann hab ich normalerweise kein Problem, da ja privat, da ist die Pflicht erst ab 7,5to. Nur wenn ich gewerblich über 50 km bin ist der Fahrtenschreiber Pflicht. Wer weiß das? Zulassungsstelle? Straßenverkehrsamt? Haben wir sowas überhaupt hier?
Danke schon mal.
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Ja, Ihr habt auch ein Straßenverkehrsamt oder auch Zulassungsstelle in Bayern.
Nur die kennen die genauen Ausnahmen. Bei uns gilt z.B. die Handwerkerregel bis 100Km.
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Hätt ich eher drandenken müssen, war gestern auf der Zulassungsstelle. Naja, mal ne Mail hinschicken, vielleicht krieg ich ja Antwort.
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Also in Niedersachsen gilt auch die 100 Km grenze.
Wenns möglich ist, verzichte auf den Fahrtenschreiber.
Weil bei nachrüstung bekommst du ein EG-Kontrollgerät.
Und das muss du dann auch bei Privat fahrten nutzen.
Und im übrigen kann der Massenspeicher des Kontrollgerät auch ohne
nutzung der Fahrerkarten auslesen.
So ist es jedenfalls bei unserm Crafter.
fg Axel
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Was ich bisher wußte ist, dass ich mit meinem Taro mit Hänger am Sonntag nicht fahren darf, da LKW über 3,5 to zGG. Hat aber bisher keinen interessiert. Beim neuen Pickup will ichs aber ganz genau wissen, da sowohl Pickup als auch Hänger wohl 2 Nummern größer werden in absehbarer Zeit.
Ich sag euch Bescheid wenn ich was weiß.
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Genau so ist es.
Ab 3,5 To mit Anhänger gibt es probleme.
Es gibt da aber auch ausnahmen.
Sportgeräte.
Sprich wenn du ein Fahrzeug auf einem Anhänger hast und nachweisen kannst das du z.b.
zu einer veranstalltung fährst, gibt es kein Sonntagsfahrverbot.
Aufgrund diesem umstand dürfen sämtlichen Hersteller mit über 7,5 to auch Sattel
Sonntags fahren.
Z.b. F1 Trucks und das auch ohne Sondergenehmigung.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
FG Axel
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Hallo !
Ich arbeite bei einem KFZ Hersteller in Wolfsburg im Nutzfahrzeugversuch und habe die Möglichkeit auch privat unsere Autos zu nutzen. Ich kann dir dazu nur sagen das es eigentlich keiner so genau weiß. Eins ist aber sicher:Was drann ist muß auch genutzt werden.Das heißt,wenn ein Fahrtenschreiber drinnen ist mußt du ihn auch nutzen.Ansonsten bekommst du eine Rechtskräftige Aussage bei der BAG .-------Du weißt aber das du mit dem Teil Sonntags nicht mit Anhänger fahren darfst.Ich habe schon mal mit einem LT richtig bluten müssen.
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Ja, ich weiß. Aber ich kann einen Pickup auch als PKW zulassen, dann hab ich keinen Stress mit Fahrtenschreiber und Nutzung am Sonntag. Aber dann wird ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt fällig, das will ich vermeiden. Unnötiger Zeitaufwand.
Ich schreib ne Mail an die Zulassungsstelle und telefonier mit meinem Steuerberater, dann hoff ich, dass ich mehr weiß.
Wenn man aufgehalten wird, dann wirds nicht billig, das ist mir klar. Wobei es wiederum eine Ausnahmeregelung gibt, wenn ich beispielsweise mein Viertelmeileauto von oder zu einer Veranstaltung zieh! Ich brauch nur die ganzen Paragraphen dafür, dass ich was zum Vorlegen hab und alles belegen kann.
Mal kuckn.
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Grad im Pickupforum gelesen, bzw. gefunden:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...renze_12_07.pdf
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Erste Antwort von der Zulassungsstelle ist da. Mit dem Hinweis, dass ich mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden soll. Hat mir Unterlagen geschickt, ist aber noch nichts neues dabei.
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Gewerblich genutzt ab 2.8 Tonnen Fahrtenbuch. Ab 3.5 Tonnen mit Anhänger Eu-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber. Dazu kommt Sonntagsfahrverbot und Tempo 80. Bei Neu-Einbau gibt es nur noch das neue Eu-Gerät - dafür brauchst du noch eine Fahrerkarte. Kostet dich ca. 30 Euronen plus Bild. Neue Informationen bei der BAG:
Gibt aber immer noch die Ausnahmeregelung für Handwerker, da fall ich rein. Will keinen Fahrtenschreiber. Geht ja gar nicht, kann man ja nicht mehr schneller fahren als erlaubt...
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Wenn du ohne Anhänger unterwegst bist, darft du ja fahren wie du willst. Das mit der Handwerker-Regelung kenne ich so nicht. Bin halt nur LKW Fahrer. Aber es gibt schon wieder neue Vorschriften. Habe gestern Abend erst neu geschaut und war auch wieder erstaunt...