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die erste schandtat

#1 von LADDIK , 20.11.2010 23:02

am 17.11 hat einer auf einem platz wo ca: 300m² hat und nur mein Lude stand ist einer voll rein gefahren. Ich habe es locker gesechen da die versicherung gut zahlt und das auto wieder gerichtet wird.

http://www.bilder-hochladen.net/files/7cxq-2b-jpg.html

http://www.bilder-hochladen.net/files/7cxq-2c-jpg.html

http://www.bilder-hochladen.net/files/7cxq-2d-jpg.html


 
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RE: die erste schandtat

#2 von stromer , 21.11.2010 01:25

Hätte ich wohl nicht so locker gesehen, bei meinem winterkübel wäre es OK, nur bei deinem schönen Auto nicht so Toll. Ein Unfallwagen bleibt halt ein unfallwagen, der wird bestimmt nicht mehr so 100 Prozentig sein wie davor, auch wern das vielleicht äußerlich nicht gleich zu erkennen ist. Hast du für deinen wagen ein wertgutachten, falls ja was bekommste dann für den schaden?


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RE: die erste schandtat

#3 von barney , 21.11.2010 06:34

Jetzt hab ich mit was anderem gerechnet als ich "voll rein gefahren" gelesen hab. Neue Tür wirst halt brauchen. Hoffe man sieht dann keinen Farbunterschied. Ansonsten verdient man mit sowas eigentlich nur!


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RE: die erste schandtat

#4 von Lonely Wolf , 21.11.2010 07:22

Ärgerlich! Wie konnte das passieren?


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RE: die erste schandtat

#5 von kaefergarage.de , 21.11.2010 10:45

@Barney
Ich auch. Voll reingefahren...

Zitat von stromer
...Ein Unfallwagen bleibt halt ein unfallwagen...


Blödsinn. Solange am Fahrzeugrahmen bzw. an tragenden Teile nichts gemacht werden muss oder er auf die Richtbank muss, ist es kein Unfallwagen. Das ist eine Delle - sonst nichts. Die ist mit einem Teileaustausch erledigt. Dann wäre nach Deiner Meinung auch ein Unfallwagen, wenn ich einen Kotflügel wegen Rost austausche? Folglich gäbe es ziemlich wenig unfallfreie, ältere Fahrzeuge.
Angeben muss er es nur beim Verkauf auch nur, wenn er das Geld einsackt und nicht reparieren lässt (siehe Hagelschaden: entweder das Geld an den nächsten Verkäufer weitergeben -bar oder als Preisnachlass- oder reparieren lassen)


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RE: die erste schandtat

#6 von stromer , 21.11.2010 11:27

Zitat von kaefergarage.de
Dann wäre nach Deiner Meinung auch ein Unfallwagen, wenn ich einen Kotflügel wegen Rost austausche?



So hast du das bestimmt verstanden, meinte ich aber nicht. Einen Kotflügel wegen einer kleinen delle austauschen, ist für mich auch etwas anderes, als wen die ganze Tür eingedrückt wird.


Zitat von kaefergarage.de
Angeben muss er es nur beim Verkauf auch nur, wenn er das Geld einsackt und nicht reparieren lässt




Ich dachte immer, das selbst ein fachgerecht Instandgesetzter unfallschaden angegeben werden muss.


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RE: die erste schandtat

#7 von LADDIK , 21.11.2010 12:15

Nein das Auto bleibt immer noch unfallfrei. Ein unfall wird erst wenn der Ramen oder Tragende teile verzogen oder beschädigt sind.
Die Tür bekomm ich auch mit einem Fußtritt so eingedrückt und mein rahmen hat Gott sei dank gar nichts abgekommen. Der schweller hat leichte Kratzer davon getragen.

Für den Schaden wurden mit jetzt 1850 Euro aufgelistet und die bekomme ich auch das das fahrzeug einen wert von ca: 10000 euro hat.

Die Tür ist schnell gerichtet und das Auto werd ich frisch Lacken müssen/wollen. Will eh noch Flakes in den Lack und da kommt die Kohle genau richtig.

Fahren tut es immer noch wie vorher auch.


 
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RE: die erste schandtat

#8 von acurasports , 21.11.2010 14:13

wieso hat dein auto denn nen wert von 10 mille?


 
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RE: die erste schandtat

#9 von LADDIK , 21.11.2010 14:50

das ist ja nur als beispiel. Weil 1850 Euro schaden an einem Originalen Prelude ist Wirtschaftlicher totalschaden. Laut dem Gutachter.

Aber das ist jetzt alles halb so wild solange die Karosse nichts abbekommen hat.
Jetzt bin ich Klüger und werde wenn es gerichtet ist ein Wertgutachten machen lassen.


 
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RE: die erste schandtat

#10 von Black Diamond , 21.11.2010 15:42

Abgesehen von den Info´s die über Unfallwagen schon gepostet wurden, gibt es auch noch ein besonderes Verfahren für tragende Teile. Das Fahrzeug gilt dann auch nicht als Unfallwagen. Dafür schweißen die, wenn ich mich recht erinnere, ein paar Metalle an die tragenden Teile und ziehen das quasi wieder raus. Danach muß natürlich an den Stellen alles komplett von Grund auf lackiert werden. Das Verfahren funktioniert nicht immer (wird im Vorfeld dann ausgeschlossen). Das hat bei unserem Arbeitswagen 2.600€ (hat Versicherung widerwillig bezahlt) gekostet, aber dafür gilt das Leasingfahrzeug (mitlerweile gekauft) nicht als Unfallwagen. Der Wagen war fast eine Woche beim Profi. Man sieht absolut nichts.

Gibt es einen Lackierer hier, der was dazu sagen kann?

Wenn das also so stimmt, gilt ein Unfallwagen absolut und endgültig als Unfallwagen, wenn der Rahmen beschädigt wurde.


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RE: die erste schandtat

#11 von stromer , 21.11.2010 15:42

Zitat von LADDIK
Nein das Auto bleibt immer noch unfallfrei. Ein unfall wird erst wenn der Ramen oder Tragende teile verzogen oder beschädigt sind.
Die Tür bekomm ich auch mit einem Fußtritt so eingedrückt und mein rahmen hat Gott sei dank gar nichts abgekommen.




Kann ich das so verstehen, das du beim verkauf des fahrzeuges, den wagen als unfallfrei im Kaufvertrag angibst? Falls dem so wäre, würde ich das nicht korrekt finden.


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RE: die erste schandtat

#12 von LADDIK , 21.11.2010 18:44

also bitte jungs wenn ein Auto beim ausparken mit Schrittgeschwindigkeit raus fährt und die Türe ein drückt. man die türe wechselt und das auto keine weiteren schäden hat finde ich es auch nicht als unfallwagen.

Wenn ich eine Türe mit dem Füß so weit eindrücke und diese gerichtet wird ist das dann auch ein unfall oder wie soll ich euch jetzt verstehen ???


 
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