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Endlich! Kennt Ihr das nicht auch? Ihr kommt vom Einkaufen oder sonst woher ans eueren heiss geliebten Wagen und der Ar*** platzt, weil wieder so ein Hans eine Visitenkarte eine Supertollen Autoankäufers hinter den Wischer oder zwischen die Zierleisten gesteckt hat? Damit ist es nun vorbei!
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Werbung muss genehmigt werden :)
Zitat
Visitenkarten-Werbung von Gebrauchtwagenaufkäufern an Autos nur nach Genehmigung erlaubt
Werbung stellt genehmigungspflichtige Sondernutzung dar - Gericht verhängt Geldbuße in Höhe von 200,- Euro
Das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz zu Gewerbezwecken stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil es über die zum Gemeingebrauch gehörende verkehrlichen Zwecke der Fortbewegung, Kommunikation und Kontaktaufnahme hinausgeht und lediglich eigenen gewerblichen Zwecken dient. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob die Verteilung von Handzetteln in Form von Visitenkarten mit Werbeaufdrucken zu gewerblichen Zwecken durch Befestigung der Karten an parkende Autos auf einem öffentlichen Parkplatz als Sondernutzung angesehen werden könne.
Amtsgericht verhängte Geldbuße
Das Amtsgericht Moers hatte dies so beurteilt und gegen einen Betroffenen, der keine entsprechende Genehmigung hatte wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen §§ 18 Abs. 1, 59 Abs. 1 Nr. 1 StrWG NRW eine Geldbuße in Höhe von 200, - Euro verhängt. Hiergegen wandte sich der Betroffene mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde an das OLG Düsseldorf.
OLG Düsseldorf bestätigt Entscheidung des AG Moers
Das OLG verwarf das Rechtsmittel und führte aus, dass nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 StrWG NRW ordnungswidrig handele, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus ohne Erlaubnis benutzt. Gemäß § 18 Abs. 1 StrWG NRW sei die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzung, die der Erlaubnis der Straßenbaubehörde bedürfe.
Gemeingebrauch i.S.d. § 14 Abs. 1 StrWG NRW liege nur vor, wenn die Verkehrsfläche im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zum Zwecke des Verkehrs benutzt werde. Diese Zweckbindung des Gemeingebrauchs sei diesem immanent. Kein Gemeingebrauch liege vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist (§ 14 Abs. 3 StrWG NRW). Maßgeblich für die Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der erlaubnispflichtigen Sondernutzung sei danach der Zweck der Straßenbenutzung, führte das OLG aus.
Die Zweckbestimmung des öffentlichen Parkplatzes beinhalte den Parkverkehr, d.h. das Aufsuchen des Parkplatzes mit dem Fahrzeug, das Abstellen und das spätere Wegfahren von dem Parkplatz sowie das Begehen von Fußgängern auf dem Parkplatz zum Verlassen oder Aufsuchen des abgestellten Fahrzeugs. Die Zweckbestimmung werde nicht durch den Umstand, dass der Platz zum Abstellen von Personenkraftwagen dient, in Richtung auf eine vermeintlich zulässige mittels Anbringens von Handzetteln erfolgende Werbung für einen Gebrauchtwagenhandel erweitert.
Wird der Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, liegt kein Gemeingebrauch vor
Die Grenzen des Gemeingebrauchs werden in aller Regel überschritten, wenn öffentlicher Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, führte das OLG Düsseldorf weiter aus.
Genehmigungspflichtige Sondernutzung
Das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz zu Gewerbezwecken stelle eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil es über die zum Gemeingebrauch gehörende verkehrlichen Zwecke der Fortbewegung, Kommunikation und Kontaktaufnahme hinausgehe und lediglich eigenen gewerblichen Zwecken diene.
Erhöhter Reinigungsaufwand
Überdies führe die Befestigung von Werbekärtchen an die parkenden Fahrzeuge, wofür im Übrigen keine Zustimmung der jeweiligen verantwortlichen Fahrzeugführer vorliegt oder ohne Weiteres unterstellt werden kann, zur Verunreinigung der genutzten Parkflächen und damit zu Beeinträchtigungen wegen des erhöhten Reinigungsaufwands.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Visiten...bt.news9980.htm
Sehr schön *daumenhoch* Ich für meinen Teil warte jetzt nur darauf, dass ich wieder eine Karte klemmen habe *harrharrharr*
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Sehr gut. Endlich mal wieder ein gescheites Urteil.
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Also ich hatte noch nie so einen Zettel dran hängen. Immer die Autos rechts und links von mir. Ich selbst aber nie
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Da ich irgendwann im Sommer 1. Zeit, 2. Langeweile hatte, habe ich auf dem Parkplatz vom Roland-Center (Einkaufszentrum) viele dieser karten von den Autos gesammelt und dem Verteiler wieder in die mit den Worten "tschuldigung, Du hat da was verloren" Hand gedrückt ...... auahauaha, der kannte vielleicht Schimpfworte......
nachdem "isch ficke Deine Mutter" antwortete ich, Perverse Sau, die ist seit über 9 Jahren tot....
dachte ich au scheiße, jetzt gibt's was auf die Fresse.......mittlerweile waren aber weitere Schaulustige dazugekommen, ebenfalls die "Securiti", die von Ihrem Hausrecht gebraucht machten und den Zettelverteiler des Platzes verwiesen.
Ich hatte dann noch ein Gespräch mit dem Centermanager (naja, die Securiti hatten aus Angst schon die Sherrifs geholt) der rief dann bei dem "Autohändler" an und forderte diesen auf, die Karten wieder zu entfernen (viele Autobesitzer - auch ich - werfen diese ja einfach weg) und das ist eine Verschmutzung....ansonsten würde er eine Firma beaftragen und Ihm die Rechnung präsentieren....
Auch wenn ich zwischendurch echt bammel bekommen habe finde ich das trotzdem Lustich
Jogi
Gott sei Dank !
Erhöhter Reinigungsaufwand! Dies sagt eigentlich alles.
Vielen Dank für den Hinweis.
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Das kratzt diese Auto Mafia überhaupt nicht, die verteilen weiter Ihre Kärtchen.
Über 200,- Euro Bußgeld lachen die nur.
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Es gibt aber auch Leute mit denen man sich besser nicht anlegt, ist gesünder und deutlich lebensverlängernt.
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Jogi: köstlich :) :D
Also ich für meinen Teil lege mich mit denen an - ob die wollen oder nicht. Ich habe schließlich viele Arbeitskollegen, die auch bundesweit aggieren können ;) Und ich/wir kennen auch 'andere' Leute, die mehr 'Macht' als diese Fuzzies haben. Paar Drohungen von so nem Aufkäufer, ein Anruf bei einem Freund und Ruhe war. Und ich hab da Spaß dabei :)
Die erste Karte an meinem Auto und ich steh bei der . Ist mir egal. Wenn die mehrmals zahlen müssen, spricht sich das bei dieser Bande sowieso herum und irgendwann tut es dann weh. Ich habe einen langen Atem ;)
Mich nervt es in erster Linie, dass diese Mistdinger immer herum liegen und vor allem, seit sie diese mit Kunststoff verpacken. Das ist Mist. Pappe von mir aus. Das verrottet einfacher. Aber dieser Kunststoffmist geht gar nicht.
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Zitat von Kitekat
Also ich hatte noch nie so einen Zettel dran hängen. Immer die Autos rechts und links von mir. Ich selbst aber nie
Hatte mir letztens einer durch das auf Lüftung stehende Schiebedach vom AS geworfen, handschriftlich: "Ich habe Ihr sehr schönes Auto gesehen. Wenn Sie es jemals verkaufen wollen, Sie bitte daran mich anzurufen unter Tel. xxx. Mein Name ist Sebastian." Das war aber wirklich ein privat eingeworfener Zettel, "Sebastian" arbeitet nämlich bei den örtlichen Entsorgungsbetrieben und hat mein Auto beim Abfalleimer leeren auf dem Parkplatz vom Einkaufscenter gesehen. Ich hab ihn angerufen ... nicht weil ich verkaufen wollte - ich wollte eigentlich nur mal doof fragen, was das für ein Blödsinn sein soll, das durchs Schiebedach zu werfen. Nun - er hats mir erklärt ... ... er fand wirklich nur meinen AS schön, er wollte schon immer so einen haben und hat sooo lange keinen mehr gesehen ...
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Ich sammle die Karten mittlerweile... falls ich mal ein Auto fürn Schrott hab ruf ich bei allen an und guck wer mir das meiste gibt :)
Ich rege mich da gar nicht mehr drüber auf. Das mußte auch nicht erst jetzt gerichtlich verboten werden, denn es war schon immer gesetzlich verboten. Unlautere Werbung ist ungesetzlich, da wettbewerbsverzerrend usw. Ich bin schon eher froh, wenn die Typen die Kärtchen nicht in die Scheibengummis gedrückt haben. In letzter Zeit hatte ich die bei den Scheibenwischern oder Türgriffen gefunden.
Viiiiiel schlimmer finde ich die großen Firmen wie die Targobank zum Beispiel. Heute habe ich einen Brief von denen bekommen (ich bin kein Kunde dort) der an eine Frau Denny... addressiert war. Vor 7 Jahren kam der Fehler zu stande. Bei meiner ADAC-Anmeldung ist der Fehler mit Frau... entstanden. Kurz angerufen und behoben. Die Kerndaten aber scheint der ADAC immer mal wieder weiterverkauft zu haben. So habe ich über die 7 Jahre immer wieder Werbung von, teils neuen, Firmen bekommen die mich so angeschrieben haben. Da ich den Fehler kenne, weiß ich von wem die Daten kamen.
Folglich ist der ADAC um ein Größeres ungesetzlicher als jeder kleine Autohändler der im Jahr 2.500 Karten herstellen läßt und an die Auto´s pappt.
Wenn bei euch sogar am Sonntag der Postbote kommt!
Ich bekomm solche Kärtchen nur an meinen Pickup gehängt, alles andere ist für die unwichtig. Ist aber mittlerweile auch ruhiger geworden. Bzw. wir stehen ja kaum mit dem Auto in der Stadt, und aufm Land passiert dir das nicht, dass dir da was an die Scheibe gehängt wird.
Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!
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@Denny / Black Diamond
Es ist nicht gesagt, dass der ADAC die Daten weitergegeben hat. Es gibt spezielle Agenturen, die mit Adressen handeln (die Ehefrau eines Kameraden von mir arbeitet in einer solchen). Du kannst dort Werbebriefe in Auftrag geben und deine Zielklientele und Zielraum angeben. Den Rest machen die und Du als Kunde (Auftraggeber) bekommst nicht einmal mit, an wen die Werbung geschickt wurde.
Zudem - wenn Du den ADAC verdächtigst - warum schreibst Du die nicht an? Gemäß Bundedatenschutzgesetz §34 hast Du ein Recht auf Auskunft, woher sie die Daten haben (Du hattest sie ihnen gegeben), ob und an wen sie weiter gegeben wurden und für welchen Zweck sie gespeichert wurden.
Weiterhin kannst Du gemäß § 28 Absatz 4 der Nutzung und Übermittlung deiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Du kannst den ADAC aufgrund dessen verpflichten, die Daten für diese Zwecke sperren lassen.
Das kannst Du mit einem einfachen Briefchen erledigen. Ich bin wahrscheinlich einer der Wenigsten, der keine Werbebriefe, Werbeanrufe, Werbeemails oder Spammails bekommt. Hat man alles selbst in der Hand und macht nicht wirklich Arbeit.
Habe ich schon erwähnt, dass ich eine Ausbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten habe, bei dem es hauptsächlich um Datenschutz, Datensicherheit und Datenschutzkonzepte geht?
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@SaschaOF
So was ähnliches ist mir auch passiert xD
Hatte des öfteren ein handgeschriebenen Zettel an der Windschutzscheibe kleben..
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"Schönes Auto, verkaufen?, oder gegen Mercedes tauschen?.."
Kam mir langsam schon verfolgt vor...
-Nun irgendwann stand ich an der Ampel da steh der Typ neben mir und fragt wieder xD
- Ich Putz gerade das Auto und schon wieder der Typ.
Hab Ihm dann verständlich gemacht das das Auto nie verkauft wird...
Und vor kurzem,
sortiere Prelude Teile in meiner neuen Halle und wen sehe ich da....
Einmal böse geschaut und schon war er wieder weg...
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