Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe ein Problem mit der neuen Umweltzonenregelung und vielleicht hat einer eine Idee.
Stand der Dinge: Mein 85er BA2 hat weder KAT noch ist ein Nachrüstsatz zu bekommen( weder U noch G) also keine Plakette.Aufgrund des Alters weder 07 noch H Kennzeichen. Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt in die Umweltzone befristet bis 09.2009 kann beantragt und erteilt werden, da ich in einer Umweltzone wohne ( 20,00 €) und danach bleibe ich draußen!
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik oder geht es Euch ähnlich oder hat jemand eine Idee?????
Ich überlege ernsthaft zu klagen wegen Einschränkung meiner Grundrechte, weil ich keine Lust habe, meinen Luden ab 09.2009 fast nur noch stehen zu lassen und es Dieselfahrzeuge gibt, die einen weit höheren Feinstaubausstoß haben als mein Lude und sogar ne grüne Plakette haben
Vielen Dank schon mal vorab.
Hallo da geht es mir genauso.
In Duisburg gelten jetzt auch neue Umweltzonen.
ich wohne aber nicht in einer solchen Umweltzone.
Trotzdem würde ich gerne mal die Diesel mit roter Plakette und unsere Hondas vergleichen wer wirklich sauberer ist.
Wenn ich sehe was aus aktuellen dieselauspüffen für pechschwarze Wolken kommen krieg ich auch zuviel.
Vielleicht sollten wir uns versammeln und was organisieren???
der witz ist das benziner egal ob mit oder ohne kat so gut wie keinen oder sogar keinen feinstaub ausstossen. neueste studien haben bereits erwiesen, das der pkwverkehr so gut wie keinen einfluss auf die entwicklung des so genannten feinstaubs hat. der lkwverkehr hat einen etwas höheren anteil hat. den hösten anteil hingegen haben haushalte, industrieanlagen und man mag es kaum glauben pflanzen selber. also in der konsequenz müsste man alle industrieanlagen schliessen, den privathaushalten verbieten zu kochen, heizen etc und alle gehölzer abholzen.
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Habe ich nix gegen! Zumindest will ich eine Regelung für Fahrzeuge (wie unsere)die nicht berücksichtigt worden sind und wenn ich die erzwingen muss. Ich habe auch schon mit der Stadt Duisburg diesbezüglich tel., die sagten, ich solle erst noch mal abwarten, da ich ja nicht der Einzige sein werde, der davon betroffen ist. Aber von dieser Hinhaltetaktik halte ich überhaupt nichts, also lasst uns etwas unternehmen, ich bin dabei!!
Hast Du Quellen von diesen Studien? Berichte etc., die wir verwenden können ?
Also, ich weiss bereits, das wenn wir eine Regelung der Stadt Duisburg herbeiführen können, die wirklich nur regional bezogen gilt, d.h., dass wenn wir hier rein dürfen, wir in z.B. Köln trotzdem draußen bleiben müssen. Das wäre dann ja nur ein Teilerfolg, aber besser als nichts. Frage wäre, wie sieht es da mit der Umweltzone Ruhrgebiet aus ( was ja noch mehr von uns betrifft) oder am Besten wäre natürlich, wenn wir einen eine bundesweite gültige Regelung herbeiführen könnten!?
Hallo,
für meinen ´85 Shuttle habe ich bei der Stadt Stuttgart im Frühjahr eine Ausnahmegenehmigung beantragt,sie kostete € 59,- begrenzt auf ein Jahr und ausschließlich auf das Land Baden-Württemberg.Die Ausnahmegenehmigung beschränkt sich lediglich auf meine Gewerbeausübung,was so viel heißt,daß damit private Fahrten nicht erlaubt sind.Das Ganze ist eine reine Schikane,denn als Markthändler bin ich nicht nur in Baden-Württemberg tätig,sondern auch in Bayern,das nun ebenfalls Umweltzonen erlassen hat.Somit wäre ich gezwungen,eine weitere Ausnahmegenehmigung für Bayern zu beantragen.Mit diesem Abkassieren soll nur eines bewirkt werden,daß wir unser liebgewonnenes altes Fahrzeug endlich aus dem Verkehr ziehen und uns anschicken sollen,die Neuwagen-Halden abbauen zu helfen.Ich kann euch nur ermutigen,euch nicht in die Knie zwingen zu lassen und nicht aufzugeben.Diese ganze Verordnung steht in keiner Verhältnismäßigkeit zum tatsächlichen Nutzen.Ich denke mal,daß sich diese Regelung keine 2 Jahre mehr halten läßt,die Entrüstung ist einfach zu groß.
Gruß,hubs
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Ja, das sehe ich genauso. Aber ich weiß, wenn diese Verordnung eine unzumutbare Härte gegen einen einzelnen ist, kann die Ausnahmegenehmigung auch unbegrenzt ausgestellt werden. Was unzumutbar gegenüber dem einzelnen ist, ist dann natürlich wieder Auslegungssache.
Ich sehe einfach nicht ein, das ich mit meinem Auto, welches garantiert weniger Feinstaub ausstößt als mancher Diesel, benachteiligt werden soll, weil ein par schlaue Politiker diese Verordnung nur schnell durchgedrückt haben, um daraus finanziellen Reibach zu schlagen, ohne an die Youngtimer, die weder 07 noch H haben, zu und nicht die finanziellen Mittel ( oder auch den Willen) mal eben ein anderes grüne Plakettenfähiges Auto zu kaufen. Denn alles andere ist nur aufgeschoben, wenn ab 2010 nur noch grüne Plaketten in die Städte dürfen.
... du könntest den BA2 bis 2015 nur noch im Sommer und mit Saisonkennzeichen fahren, vielleicht für 3 Monate, dann wenn schöne Treffen sind und solange einen BA4 mit grüner Plakette fahren. 2015 gibts dann das H-Kennzeichen, falls dann ein Oldie nicht schon 40 Jahre alt sein muss
... gibt es denn schon entsprechende Sammelklagen? oder jemanden der einen Musterprozess führt? Da könnte man sich dann ja dranhängen. wer weiß was?
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Da hast Du Recht , aber BA4 ist halt nicht BA2!
Ja, es gibt bereits Klagen aber nichts genaues weiß man nicht. Es gibt nirgendwo fundierte Informationen bzw. Details zu finden, auch keine Messwerte oder Gutachten.
Interessant wäre vielleicht auch zu wissen, ob es möglich ist, mit nem AU Gerät die Abgase "aufzubröseln" in ihre Bestandteile!??
ein benziner produziert prinzipbedingt keinen feinstaub, wo es dann eher dran hängt ist der stickoxydausstoss und co ausstoss des fahrzeugs. nachzulesen sind solche sachen unter anderem in technischen abhandlungen über verbrennungsmotoren und zb in den messstellen des bundesumweltamtes, welches die feinstaubkiste betreut. schön finde ich das die städte und komunen ihre fahrzeuge weiterhin behalten und in die zonen fahren dürfen auch wenn die keiner umweltzonennorm entsprechen.
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Die Sauerrei an dieser Misere ist meiner Meinung nach, das so ein Kat-loses Auto von 1987 dem damaligen Stand der Technik entsprach.
So ein Auto hat umfangreiche Prüfungen hinter sich, bevor die ABE ertelt wurde. Man stele sich einmal vor es hatte damals im Verkaufsprospekt gestanden:
Wenn Sie dieses Auto zu gut pflegen und die durchnittliche Lebensdauer überschreiten, drohen Nutzungseinschränkungen! Niemand hätte das Auto gekauft.
Alles, was irgendwann mal legal verkauft wurde, darf auch heute noch benutzt werden.(einzige mir bekannte Ausnahme sind Kampfmesser, Schreckschusspistolen etc.)
Ich darf doch auch einen Stromfressenden 80er Jahre Kühlschrank benutzen, der schadet auch der Umwelt durch hohen Stomverbrauch.
Eigentlich sollte man Klagen, ist jedoch nicht ganz preiswert, ich denke der Gerichtsstand ist Brüssel
Guido
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Hallo Guido,
genauso sehe ich das auch! Und es muss eine Regelung her, wenigstens für Fahrzeuge die bereits zugelassen sind und waren bei Inkrafttreten des Gesetzes!
Noch nen Bsp.mein Schlepphund! (Hat nichts mit den Möpsen zu tun) Das ist eine Abschleppachse, auf der die Vorderachse des abzuschleppenden Autos fixiert wird.
Das andere Ende wird an die Anhängerkupplung des Schleppwagens gekoppelt. Diese Abschleppvorrichtungen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden(keine Ahnung warum) benutzen darf man die "Schlepphunde" aber immer noch.
Übrigens, falls Jemand interesse hat, würd ich auch verkaufen...
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genau wie die bul_lenfänger an vielen Jeeps, die darf man auch nicht mehr dran haben, aber alte fahrzeuge, die diese dran hatten, dürfen die auch behalten