Hallo zusammen,
ich habe lange nichts hören lassen. Meine Nerven, und auch die des Meisters in der Werkstatt, haben ziemlich gelitten, bis der Kleine TÜV bekommen hat. Nun haben wir seit vorgestern eine frische HU und am selben Tag habe ich den Wagen noch zugelassen.
Mit falscher ABE (für´s Fahrzeug) habe ich den Wagen zugelassen. Da wurde vorher schon geschlafen, bei den anderen Behörden... Irgendwer hatte wohl mal hinter der ABE "f 180" eine Null dran ´gehängt, also in dem Brief vom Vorbesitzer steht schon die falsche ABE "f 1800".
So etwas fällt nur auf, wenn man beispielsweise (so wie ich) Federn eintragen lassen möchte.
Daher habe ich beim Zulassen nichts gesagt, sonst wäre der Kleine noch immer nicht angemeldet. Heißt, ich bekomme nichts eingetragen, da alle Tuning-Teile nicht für diese ABE zugelassen sind.
Das ist mir inzwischen auch ziemlich Wurst. Hab so viel Nerven und Co. reingesteckt, dass meine Freude nun sowieso geschmälert ist.
Den allerersten Brief besitze ich leider nicht und kann daher auch den Irrtum erstmal nicht auflösen. Habe nur die beiden Briefe von den letzten beiden Besitzern.
Ich müsste wohl mal bei der KBA anfragen, bin aber derzeit nur wenig motiviert.
Hab dann heute wenigstens mal eine Runde zum Supermarkt gedreht und Gizmo seinen "neuen" Wagen gezeigt.
Ein paar Impressionen.
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Frag mal bei Honda Deutschland an und schildere den Fall. Die können dir villeicht eine Bestätigung schicken welche ABE der Wagen hat. Oder kuck mal auf die Plakette mit der Fahrgestellnummer im Motorraum, evtl. steht sie da schon mit drauf.
Behörden...
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Die Plakette im Motor Raum stimmt. Daran hatte ich auch gedacht. Aber das juckt die bei der Zulassung gar nicht. Schon gar nicht in Bielefeld...die kriegen die einfachsten Sachen nicht hin, da kann ich Geschichten erzählen. Der Typ vom TÜV meinte, ich soll beim Kraftfahrbundesamt nachfragen. Ich denke Dein Tipp, bei Honda zu fragen, ist unkomplizierter.
😊
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Beschwerde über die Arbeit der Zulassungstelle beim Vorgsetzten, müsste der Landrat des Kreises sein. Ist zumindest bei mir so.
Brief an Honda. Brief an das Kraftfahrtbundesamt.
Das kostet dich nur ein bisschen Arbeit vor dem PC und - schön altmodisch - drei Briefmarken. Dann abwarten was passiert.
Einen Versuch ist es wert!
Ich hab damals bei meinem del Sol durchgesetzt dass die Eintragungen (Fahrwerk, Felgen etc.) in die neuen EU Papiere übernommen werden, mit Hilfe eines sehr freundlichen Mitarbeites des Kraftfahrbundesamtes. Der hielt die Arbeitsweise meiner Zulassungsstelle für nicht rechtens. Dass hat er mit schriftlich bestätigt. Nachdem ich mit dem Schreiben vorgesprochen habe und erwähnte, dass mir der freundliche Herr von Kraftfahrbundesamt auch noch gesagt hatte das es Arbeitsanweisungen für die Zulassungsstellen gibt und sie sich eindeutig nicht daran halten sind sie superschnell und kleinlaut eingeknickt.
Ich habe das Baujahr / Datum der Erstzulassung meines S2000 berichtigen lassen, nachdem mir Honda Deutschland schriftlich bestätigte wann der Wagen in Deutschland zugelassen wurde. Funktionierte anstandslos.
Die Behörden versuchen IMMER die Unwissenheit des Bürgers auszunutzen. Aber man ist nicht wehrlos. Anrufen, Brief schreiben, sich im Internet erkundigen, etc. Man braucht nur etwas Zeit und Geduld.
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Es kommt drauf an um was für Änderungen es geht, in dem einen Fall geht das durch
in einem anderen wiederum nicht.
Eintragungen, sprich Änderungen an Urkunden sind eine heikle Sache.
Wer hier als Verantwortlicher einen Fehler macht, kann haftungsrechtlich
in Anspruch genommen werden, da kann schon ein Buchstabe zuviel oder
zuwenig ausreichen und eine Urkunde ist anfechtbar.
Ist zwar ärgerlich aber so ist es nunmal.
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@Ubbedissen:
Um was für Änderungen es geht hat er ja deutlich hier in dem Thread geschrieben:
Die Behörde hat es ja in dem Fall eindeutig verbockt und einen Schreibfehler gemacht, weigert sich aber ihn zu korrigeren.
Aber schön zu hören dass sie dafür haften müssen und die Urkunde anfechtbar ist.
Hast du auch Tips wie er seine berechtigten Ansprüche als Bürger durchsetzen kann? Die Urkunde anfechten kann?
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@Mr.Matchbox: Der "ER" ist eine sie. ;) Ich bin eine Frau. Danke für Deine Hilfe.
@Ubbedissen: Danke auch für Deine Anregung. Sag mal, kommst Du aus BI ? Dein Name läßt dies vermuten. ;)
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kommst Du aus BI
Yes, ein Grenzlipper, dass sind die schlimmsten.
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Hast du auch Tips wie er seine berechtigten Ansprüche als Bürger durchsetzen kann?
Wenn der Fehler offenkundig ist, kann der/die Betroffene eine Korrektur verlangen und
auch durchsetzten. Zur Tat schreiten, mehr ist es nicht.
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Soviel zum Thema Grenzlipper❗😉Heute mal etwas zum Nachdenken❗😉
Gott schaut nach unten durch die Wolken und sagt stolz: "Schau mal was ich gemacht habe!" Petrus guckt nach unten und fragt: "Was ist das?"
Gott antwortet: "Es ist ein Planet und ich habe Leben darauf gesetzt.
Ich werde es Erde nennen und es wird ein Ort unheimlichen Gleichgewichts sein." "Gleichgewicht?", fragt Petrus. Gott erklärt, während er auf unterschiedliche Stellen der Erde zeigt: "Zum Beispiel: -
Nordamerika wird sehr wohlhabend, aber Südamerika sehr arm sein. –
Dort habe ich einen Kontinent mit weißen Leuten, hier mit Schwarzen. –
Manche Länder werden sehr warm und trocken, andere werden mit dickem Eis bedeckt sein." Petrus ist von Gottes Arbeit sehr beeindruckt.
Er guckt sich die Erde genauer an und fragt: "Und was ist das hier?"
"Das", sagt Gott stolz, "ist Lippe!
Die schönste Stelle auf der ganzen Erde.
Da werden nette Leute, traumhafte Wälder, idyllische Landschaften und ein paar gemütliche Gaststätten und die trinkfestesten Menschen sein und es wird ein Zentrum der Kultur und Geselligkeit werden.
Die Leute in Lippe werden nicht nur schöner, sie werden intelligenter, humorvoller und geschickter sein.
Sie werden sehr gesellig, fleißig und leistungsfähig sein."
# Petrus ist zutiefst beeindruckt, fragt Gott jedoch:
"Aber was ist mit dem Gleichgewicht? Du hast doch gesagt, überall wird Gleichgewicht sein!" "Mach dir keine Sorgen", sagt Gott, "...nebenan ist Bielefeld 😂 😂 😂[/u]
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Zitat von Ubbedissen im Beitrag #56Zitat
Hast du auch Tips wie er seine berechtigten Ansprüche als Bürger durchsetzen kann?
Wenn der Fehler offenkundig ist, kann der/die Betroffene eine Korrektur verlangen und
auch durchsetzten. Zur Tat schreiten, mehr ist es nicht.
Und wenn sich in der Praxis der Mitarbeiter standhaft weigert die Änderung vorzunehmen weil er felsenfest überzeugt ist im Recht zu sein und sich weigert dir den Namen seines Vorgesetzten zu nennen machst du was...?
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Ich denke mal den Namen des Vorgesetzten bekomme ich auch ohne die Hilfe des Mitarbeiters heraus! Im Zweifelsfall würde ich den Landrat als Dienstherren informieren! In meinem Fall wäre das sogar sehr einfach, weil ich ihn persönlich kenne! Vitamin "B" ist manchmal gar nicht so schlecht!
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Es ist nunmal ein Fehler in die Papiere eingetragen worden, um diesen Fehler zu korrigieren
obliegt es dem Halter den Nachweis zu führen, wann und von wem dieser fehlerhafte Eintrag erfolgt ist.
Genau genommen hätte man nach der damaligen Eintragung/Änderung der Fzg-Papiere zeitnah
selbst kontrollieren müssen ob alles richtig eingetragen wurde. Also Abgleich der ABE mit dem Eintrag !
Das macht aber kaum jemand, weil sich alle darauf verlassen das es schon in Ordnung ist.
Fällt dieser Fehler nun Jahre später bei einer Wiederzulassung auf, kann man nicht verlangen
hierüber hinwegzusehen.
Darum: Die ABE ist eine Urkunde 1:1 übertragen= gültig, ist nur 1 Buchstabe falsch = ungültig.
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