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Ist richtig. Damit darf man aber nur im Zulassungskreis (oder auch dem benachbarten?) zum nächsten TÜV fahren. Und nicht quer durchs Land.
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Echt ?
Ich verstehe das System einfach nicht!?
Ich Repariere, also bin Ich !
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....und wenn man dann die Plakette verweigert bekommt, darf dsas Auto nicht mehr bewegt werden sondern muss mit Anhänger oder Transporter abgeholt werden - eine völlig schwachsinnige Regelung, die die Erhaltung von Youngtimern extrem erschwert, weil ich mit denen jetzt alle zwei Jahre mit 5-Tage-Kenzeichen zum Tüv muss und zwar so rechtzeitig, dass ich auch bei Plakettenverweigerung noch ohne Abschlepper zur Werkstatt fahren kann und den Schaden beheben (was insbesondere bei Honda ein verdammtes Problem ist - für meinen CA5 warte ich jetzt schon wieder über 8 Wochen auf Querlenker, die zur Verweiguerung der TÜV-Plakette geführt haben).
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Aber es hat ja auch gehiesen das man das 5-Tagekennzeichen ohne Tüv nicht mehr bekommt! Hat aber doch funktioniert!
Selbst wenn man den Tüv nicht besteht muß ich das der Polizei ja nicht auf die Nase binden das ich beim Tüv war.
Ich kann doch dann immer noch sagen das ich erst hinfahre oder entwerten die beim Tüv dann mein Kennzeichen?
Wenn der Tüv nicht bestanden wird?
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