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Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bewirkt, dass auch bei Kurzzeitkennzeichen AU und TÜV fällig ist.
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
Man kann eine Petition zu diesem Thema online unterschreiben.
https://www.openpetition.de/petition/onl...hne-tuev-und-au
Hip-Hop klingt ganz gut, wenn man es durch Hardrock ersetzt
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Schade, die Kurzzeitkennzeichen hatten sich doch im Alltag bewährt.
Die Petition selbst hat aber wenig Chancen auf Erfolg.
Wie sieht das denn aus, der eine muss zwingend gültigen TÜV u. AU lt. StVO vorhalten und ein
anderer (Der Kurzzeitkennzeichenfahrer) muss das nicht.
Das geht nicht!
Ich bin mir sicher, da hat einer die "Dicke Bertha" raus geholt, wahrscheinlich
noch mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) argumentiert.
Und Schwupp, weg ist das Recht.
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Hatten wir dieses Thema nicht bereits schon an anderer Stelle ?
Zitat von Insightowner im Beitrag #3
Hatten wir dieses Thema nicht bereits schon an anderer Stelle ?
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