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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#1 von Nipponklassik , 03.10.2014 00:01

Das ist hier scheinbar noch kein Thema ? Dabei stellt es die größte Einschränkung für unser Hobby dar seit Einführung der "Umweltzonen" - ein unkomplizierter Gebrauchtwagenkauf über größere Entfernungen wird so quasi unmöglich gemacht !

Kurzzeitkennzeichen nur mit HU und Fahrzeugdaten
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.
Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Mißbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Quelle: AutoBild/MotorTalk


Daher bitte hier eintragen/weiterleiten an andere Gleichgesinnte/Foren

https://www.openpetition.de/petition/onl...hne-tuev-und-au


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#2 von krb , 03.10.2014 03:52

Das folgende habe ich nicht ganz verstanden:

Zitat von Nipponklassik im Beitrag #1

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.


Heißt das, mann braucht für diese Fahrten gar kein Kurzkennzeichen mehr?


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#3 von barney , 03.10.2014 05:52

Ja, das heißt es. Hilft dir aber nicht, da ein Kennzeichen vorhanden sein muß und die Bestätigung der Versicherung vorliegen soll. Du hast also keinen Vorteil. Muß das ein Galabauer einem Lehrer sagen?

Danke für den Bericht, war mir neu, trifft mich nur in Bezug auf den Legend KA3, den darf ich erst ab 2018 in die 07er Nummer aufnehmen. Gut, dass ich für Überführungsfahrten einen Hänger zur Verfügung hab, ist eh günstiger als die Kurzzeitkennzeichen, da man die Strecke so und so 1mal hin und 1mal zurück fahren muß.

Die Grauzone mit dem Import mit Kurzzeitkennzeichen ist somit vom Tisch.


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#4 von krb , 03.10.2014 09:23

Danke @barney für die Aufklärung. Mann kann nicht alles wissen - als Lehrer für Volkswirtschaft, Mathematik und Philosophie. Vor allem dann, wenn mann über ein 06-Kennzeichen verfügt (wie Du aus anderen Themen weißt) und einen diese Neuregelung und die alten Gepflogenheiten persönlich gar nicht zu interessieren brauchen.

Es ist lediglich gut zu wissen, wie das geregelt ist, für den Fall, daß mich jemand einmal danach befragen würde. Das könnte ja schon vorkommen, da ich ja viel mit Autos und deren Handel zu tun habe. Deshalb habe ich mich über Dennis Bericht sehr gefreut. Danke auch nochmals von mir dafür.


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zuletzt bearbeitet 03.10.2014 | Top

RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#5 von SaschaOF , 03.10.2014 10:16

Also ich kann mich darüber nicht aufregen. Mich nervt das sowieso wenn ich in Anzeigen lese "Auto ist abgemeldet, Interessenten müssen zur Probefahrt ihr Kennzeichen mitbringen". Sollen sich doch die Verkäufer drum kümmern, dass man Probefahren kann. Sie wollen es ja auch loswerden.


 
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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#6 von Holly , 03.10.2014 12:38

Danke für die Info und das ist ja wieder totaler Schwachsinn.
Da gibt man schon für 5 Tage viel Geld aus und wird noch weiter drangsaliert.
Es werden dadurch vermehrt Leute einfach eine andere Pappe dran machen und fahren.
Herzlichen Glückwunsch wen man so einen dann trift.Mann oh Mann... hätte man besser regeln können


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#7 von krb , 03.10.2014 12:42

Das Problem sind immer diejenigen, die Freiheiten mißbrauchen. Die sorgen über kurz oder lang für Verschärfungen. Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich erst vor Ort eintragen konnte, weil die Daten erst vor Ort feststellbar waren. Nur gut, daß in den heutigen Papieren nich mehr viel drin steht. Mehr kann ja wohl nicht für's Eintragen verlangt werden.


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#8 von buti , 03.10.2014 15:49

Ich habe heute dagegen gezeichnet, macht Ihr auch mit?Oder seid Ihr nur blabla und tut nichts dagegen?
Bla bla ist hier sehr beliebt, weil es nichts aussagt.Bla Bla ist auch immer gern willkommen im Bundestag.Dort gibt es nur Bla Bla , und nichts erfreuliches tut sich.

Liebe Grüsse
ein beseelter Mensch.Keine "Person"


buti

RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#9 von peppi , 03.10.2014 21:15

Unglaublich. Ich bitte alle die nicht direkt betroffen sind auch zu unterzeichnen. Ich habe keine 06er Nummer und auch keinen Trailer, nicht mal ein potenzielles Zugfahrzeug. Bitte unterschreibt die Petition auch für mich, ich nutze die Kurzzeitkennzeichen 2-3 mal im Jahr. Ich möchte ein 1-2 Wochen mit dem roten Civic zum TüV, ich habe kein altes Kennzeichen. Wenn es die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr gibt und es kein altes Kennzeichen für den Wagen gibt. Wie soll das laufen?

Bitte Nichtnutzer von Kurzzeitkennzeich: Unterschreibt die Petition.

Danke!!!


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#10 von barney , 04.10.2014 02:13

Zitat von peppi im Beitrag #9
Unglaublich. Ich bitte alle die nicht direkt betroffen sind auch zu unterzeichnen. Ich habe keine 06er Nummer und auch keinen Trailer, nicht mal ein potenzielles Zugfahrzeug. Bitte unterschreibt die Petition auch für mich, ich nutze die Kurzzeitkennzeichen 2-3 mal im Jahr. Ich möchte ein 1-2 Wochen mit dem roten Civic zum TüV, ich habe kein altes Kennzeichen. Wenn es die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr gibt und es kein altes Kennzeichen für den Wagen gibt. Wie soll das laufen?

Bitte Nichtnutzer von Kurzzeitkennzeich: Unterschreibt die Petition.

Danke!!!



Wenn du zum TÜV willst, dann geht man davon aus, dass du das Fahrzeug anmelden willst. Dann gibts auf der Zulassungsstelle Kennzeichen ohne Stempel und vorläufige Deckung von der Versicherung. So wars vorher und so wirds wohl bleiben.


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#11 von krb , 04.10.2014 02:31

Zitat von barney im Beitrag #10

Wenn du zum TÜV willst, dann geht man davon aus, dass du das Fahrzeug anmelden willst. Dann gibts auf der Zulassungsstelle Kennzeichen ohne Stempel und vorläufige Deckung von der Versicherung. So wars vorher und so wirds wohl bleiben.




Und was geschieht, wenn man bei diesem Termin durchfällt? Muß man dann am nächsten Tag, nachdem man geschraubt hat, wieder zur Zulassungsstelle und neue Kennzeichen holen usw.? Entschuldige bitte meine Unkenntnis @barney, aber ich werde in Kürze wohl darüber befragt werden, ob ich mein 06-Kennzeichen dafür herausrücke. Danke im voraus!


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RE: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV/AU

#12 von barney , 04.10.2014 02:47

Zum TÜV hat man ja 4 Wochen Zeit zur Nachuntersuchung. Diese Frist sollte man schon mal einhalten. Die Kennzeichen sind ja so und so entwertet und nur für Fahrten zum TÜV gibts Deckungsschutz von der Versicherung, evtl. auch zur Werkstatt, das sollte man vorher immer abklären. Ich hatte den Fall einmal, da galt der vorläufige Fahrzeugschein (gelbes Papier, DinA6) 2 Wochen, das ist aber ewig her, ich weiß nicht ob die Gesetzeslage mittlerweile eine andere ist.


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