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H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#1 von HoWoPa , 15.02.2017 21:55

Oder Weihnachten und Ostern an einem Tag?
Ich kann es nicht glauben, Da ist doch wieder irgendwo ein Haken, oder?


Oldtimerkennzeichen jetzt auch als Saisonkennzeichen

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.

„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.

In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)

Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen.


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


 
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RE: H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#2 von Hondaholic2 , 15.02.2017 22:36

Zu den Mindereinnahmen bei Kombinationen:

Herr Schäuble hat durch diverse Schachzüge bei der Finanzpolitik so gewaltige
Polster geschaffen, dass er hier einmal eine Ausnahme macht ...

Jetzt bliebe nur noch zu wünschen, das Wechselkennzeichen einzuführen.
Das aber würde millionenschwere Einbußen zur Folge haben: Machen wir nicht !


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RE: H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#3 von HoWoPa , 15.02.2017 23:05

Genau das ist es ja. Herr Dr. S. ist damals bei der Einführung des W-KZ aufgesprungen um damit zu drohen: "Wenn dadurch ein Euro weniger Steuern eingenommen werden, werde ich dieses verhindern."
Soweit zum Thema Demokratie.
Und jetzt werden Minder Einnahmen akzeptiert?
Fällt mir schwer zu glauben.


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RE: H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#4 von Holly , 16.02.2017 04:34

Der Dicke Haken kommt noch.
In ferner Zukunft wird sich in der Kfz Steuer eh was ändern.
Wen diese dann exorbitant steigt Inc der H Steuer unserer Dreckschleudern wird es für die Oldies nicht ganz so schlimm da sie ja anteilsmäßig nur auf Saison laufen.
Während ja schade wenn die Oldies aus Kostengründen doch geshreddert werden.


Ich repariere um zu überleben,
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zuletzt bearbeitet 16.02.2017 | Top

RE: H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#5 von AF-Fan , 16.02.2017 09:16

...da bin ich mal auf die Umsetzung gespannt, denn in einigen Kreisen wird es da ganz schön eng auf dem Nummernschild...


Weitere Informationen zum Honda CRX AF/AS und der IG unter: www.crx-af-as.de


 
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RE: H- und SaisonKennzeichen kombinierbar?

#6 von S 800 , 16.02.2017 17:15

Ganz einfach: Schriftzeichen schrumpfen, auf die Grösse wie man sie aus der Schweiz und Italien kennt. Die Polizisten werden alle mit Brillen ausgestattet ;.)
Bei max 9 Zeichen brauchen die Schildermacher neue Werkzeuge, bei kleinen Stückzahlen werden die Schilder nicht als Sonderangebot verramscht.
Die Schildergrösse ist ein Grund weshalb ich bis heute auf das "H" verzichte.

Grüsse
S 800


 
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